Baugenehmigung was muss aufgeführt sein? Rechtssicherheit?

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Y

ypg

Eine Baugenehmigung erlaubt nicht nur das Bauen sondern beinhaltet noch zig andere Punkte, so nebenbei....
... So nebenbei ...
Nun, die zig anderen Punkte solltest Du mal ansatzweise nennen.

Davon mal ab: bei der uns wurde ein Einfamilienhaus genehmigt, nicht aber Wohnzwecke.
Wenn also von Dir nur Annahmen geschrieben werden, dann die auch bitte als solches kennzeichnen :)
 
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niri09

Ich soll gar nichts, das Thema wurde geklärt warum schreibt man dann noch um halb 2 nachts im Forum??!! Ist auch unwichtig , eine Antwort erwarte ich nicht :) einen schönen Sonntag wünsche ich
 
W

William2017

Hallo Zusammen,

laut Bauamt ist keine Baugenehmigung mehr vorhanden. Allerdings ist auf dem Bauantrag von 1966 ein Wohnhaus beschrieben. Genehmigt und Abgenommen vom Bauamt mit Stempel und zusätzlich Stempel mit Aktenzeichen der dazugehörigen Baugenehmigung. Diese würde heute so nicht mehr neu erstellt werden. Es bleibt alles so wie damals genehmigt und es darf nicht geändert werden. Laut eines Freundes der selber bei einem anderen Bauamt für solche Fälle zuständig ist wäre das leider normal. Und es wäre so in Ordnung.
 
Nordlys

Nordlys

Also, das heisst, Du kannst es kaufen, renovieren, bewohnen, ggf. auch nen kleinen Anbau, aber nicht abreissen und neu bauen. So, nun entscheide.
 
W

William2017

Entschieden haben wir uns, mal sehen ob wir es auch bekommen. Jetzt noch eine neben Frage.
Als wir die Unterlagen von der Bank bekommen haben, (Sie haben eine Kopie vom Grundbuch) haben diese Vermerkt das von den 3500qm 2000qm Bauland sind? Wie kommen die darauf? Ich kann das nicht erlesen.

Oder kommt die Bank an andere Informationen?
 
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niri09

Warum klärst du es nicht direkt ? Hier kann einer nur Erahnen warum weshalb...einfach bei der Bank anrufen und fragen wie sie darauf kommen. Auch bei der Gemeinde abklären was alles am Haus gemacht werden darf und was nicht, das ist verbindlicher als eine Aussage im Forum
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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