Baugenehmigung für Einfamilienhaus erteilt, Einliegerwohnung noch zusätzlich?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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blaupuma

blaupuma

Was sind den nun die gesetzliche Vorschriften für eine Einliegerwohnung? Oder wird das hier anders gehandhabt ?
Der Architekt und das Bauamt haben nichts bemängelt.

Ich habe 2,65 m Minimum Raumhöhe überall
Heizung ist ablesbar
Lüftungsanlage wurde noch nicht entschieden hat auch keinen Interessiert
Genug Licht ? Sind ordentlich Fenster und Terrassenelemente drin normal halt.
 
Zuletzt bearbeitet:
tomtom79

tomtom79

Es hat keinen interessiert weil wahrscheinlich alles erfüllst!

Aber bein der zentralen Kontrollierte-Wohnraumlüftung must aufpassen.

Aber keine Sorge spätestens wenn dafür einen 2 kfw kreditkarte willst wird jemand genauer hinschauen.
 
T

Trude80

Wir haben den Keller "halbiert und hatten einen Art Party Raum geplant. Daher wäre die Einteilung praktisch eh schon wie eine einzimmerwohnung....

Aber nochmal zur Genehmigung. Gibt's da ne kleinere Variante der Genehmigung oder nur die selbe Variante wie das komplette Haus... mit Ordner vom Architekt und 2200 Euro Gebühren?
 
E

Escroda

Ich antworte jetzt mal aus NRW in Erwartung , dass es ähnliche Regelungen in BW gibt. Vielleicht mal die Suchmaschine bemühen oder morgen Yvonnes (ypg) Rat befolgen.
mit Ordner vom Architekt
Zumindest ändert sich ja der Grundriss im UG, eventuell auch die eine oder andere Ansicht und der Schnitt. Die Zeichnungen müssen vom Bauvorlageberechtigten unterschrieben werden. Ob der dazu einen Ordner anlegt, weiß ich nicht.
2200 Euro Gebühren?
AVerwGebO
2.5.2.3 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von beabsichtigten Änderungen genehmigter Bauvorlagen
a) je nach dem Umfang der Abweichungen im Verhältnis zum gesamten Bauvorhaben
Gebühr: bis zur Höhe der Gebühr nach Tarifstellen 2.4.1, 2.4.2, 2.4.3 oder 2.4.4
b) wenn sich die Gebühr nach Buchstabe a) nicht bestimmen läßt
Gebühr: Euro 50 bis 250


Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand für die Prüfung der von der Änderung betroffenen Vorschriften. Da sich außen nichts ändert, müssen Lageplan, Abstandsflächen, Grenzabstände, Baugrenzen, Grundflächenzahl, ..., nicht nochmal geprüft werden. Ob sich die Geschossflächenzahl ändert, hängt vom Bebauungsplan ab. Insgesamt dürften die Gebühren aber deutlich niedriger sein.

Vielleicht antwortet aber noch ein Einheimischer.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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