bauen während des Aufstellungsverfahrens eines Bebauungsplan

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H

hansal

Hallo zusammen.
Ich wollte auf meinen Grundstück ein Einfamilienhaus errichten lassen, dies durfte ich aber nicht, da die baurechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Somit habe ich mich mit dem Bauamt unserer Gemeinde zusammengesetzt und beraten was wir machen können. Als Ergebnis kam raus,dass wir gemeinsam einen einfachen bebauungsplan aufstellen lassen, um so die Voraussetzungen zu schaffen. Dieser Bebauungsplan hat auch schon mehrfach öffentlich ausgelegen und wurde jetzt auch als Satzung von Gemeinde beschlossen.Anschließend wurde er weiter zur zuständigen Stelle des Landkreises gereicht da diese den Bebauungsplan noch genehmigen muss. Dieses genehmigungsverfahren kann bis zu 3 monaten dauern, aber ich möchtenicht mehr so lange warten.
Kennt jemand eine Lösung, dass ich noch während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes bauen kann?
Wie wäre der Verfahrensablauf?
Wäre der §33 Baugesetzbuch vielleicht was für mich?

danke!
 
D

DG

Hallo hansa,

klare Antwort: ja, wobei die Gemeinde da sicher auch Hilfestellungen geben kann.

Allerdings wundert es mich, dass zwar ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann, aber keine Möglichkeit nach §§34/35 gegeben sein soll!? Gibt's besondere Bedingungen, die Du nicht genannt hast?

Viel Erfolg!
Dirk Grafe
 
H

hansal

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Mein Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde in einer kleinen Siedlung und ein Flächennutzungsplan hatte Gartenland bzw. Wald für mein Grundstück ausgewiesen.Deswegen wird der Flächennutzungsplan geändert und Bebauungsplan aufgestellt.
Die Gemeinde konnte mir bei meiner ersten Anfrage keine genaue Antwort geben und hat auf andere Behörden verwiesen.
Deswegen weiß ich nicht in welchen Stadium ich dieses Verfahren vielleicht noch beantragen muss.
Kann ich mir jetzt eine Baufirma/Architekten suchen, alles fertig planen und den Bauantrag einreichen?
Oder wie ist der weitere Weg jetzt?
 
D

DG

Für den Bauantrag brauchst Du ja eh einen Architekten/Bauvorlageberechtigten. Der wird sich auch bei den entsprechenden Behörden nach dem Stand der Dinge erkundigen können und den weiteren Ablauf mit denen klären können.

Meiner Meinung nach - wobei das nicht mein Spezialgebiet ist - müsste man den Bauantrag bei der Gemeinde stellen und zeitgleich eine Kopie zum Landkreis geben, damit dort auch beurteilt werden kann, dass Dein Bauantrag nicht entgegen den geplanten Festsetzungen steht.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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