Hallo.
Wir sind aktuell an Verhandlungen um unser "Traumgrundstück". Beste Lage, leider auch ziemlich teuer.
Jetzt haben wir uns den Bebauungsplan mal so richtig angeschaut und festgestellt, dass dort ein Kniestock von 50cm vorgeschrieben ist.
Ich finde das ganz schön ätzend und bin fast der Meinung, dass wir uns dann weiter umschauen sollten. (leider auch nicht so einfach hier in der Gegend)
Mein Mann tut das Ganze als "ist doch nicht so schlimm" "Im Zweifel bauen wir einen Bungalow mit Keller" ab.
Der Bebauungsplan ist von 1970. Eine Anfrage bei der Stadt bzgl. Änderungen läuft, die rücken aber leider nicht so recht mit der Sprache raus.
Jetzt meine Fragen:
Hat jemand von euch Erfahrungen bzgl. Änderungen im Bebauungsplan?
Hat jemand mit einem so niedrigem Kniestock gebaut und kann seine Erfahrungen teilen?
Danke und liebe Grüße, Mel
Wir sind aktuell an Verhandlungen um unser "Traumgrundstück". Beste Lage, leider auch ziemlich teuer.
Jetzt haben wir uns den Bebauungsplan mal so richtig angeschaut und festgestellt, dass dort ein Kniestock von 50cm vorgeschrieben ist.
Ich finde das ganz schön ätzend und bin fast der Meinung, dass wir uns dann weiter umschauen sollten. (leider auch nicht so einfach hier in der Gegend)
Mein Mann tut das Ganze als "ist doch nicht so schlimm" "Im Zweifel bauen wir einen Bungalow mit Keller" ab.
Der Bebauungsplan ist von 1970. Eine Anfrage bei der Stadt bzgl. Änderungen läuft, die rücken aber leider nicht so recht mit der Sprache raus.
Jetzt meine Fragen:
Hat jemand von euch Erfahrungen bzgl. Änderungen im Bebauungsplan?
Hat jemand mit einem so niedrigem Kniestock gebaut und kann seine Erfahrungen teilen?
Danke und liebe Grüße, Mel
M
motorradsilke21.04.24 18:08MelW2024 schrieb:
Danke für eure Antworten!
Meine Eltern haben mit einem Kniestock von 75cm gebaut und ich fand es immer doof und meine Eltern auch.
Ich hab das Gefühl, dass wenn man schon so viel Geld ausgibt und hoffentlich nur einmal im Leben baut, es auch (fast) so sein sollte, wie man es gerne hätte...
Andererseits gibt es eben auch einfach kaum Grundstücke und die Lage wäre wirklich sehr gut.
Mit Keller müssten/würden wir übrigens vermutlich eh bauen, da das Grundstück leicht am Hang liegt. Die Nachbarhäuser drumherum haben alle mit einem hohen Keller gebaut.
LGNa, dann steht doch die Frage gar nicht. Und wenn du es geschickt planst, bekommst du auch genug Tageslicht in den Keller für die Räume, die es brauchen.
H
hanghaus202321.04.24 18:54Am Hang sollte das eher sowieso mit Wohnkeller funktionieren. Was verstehst Du unter leicht am Hang? Zeig mal den Lageplan am besten mit Höhenlinien. Oder Fotos vom Grundstück.
Welche Ausnahmen das Bauamt akzeptiert siehst am Besten in der Umgebung.
Welche Ausnahmen das Bauamt akzeptiert siehst am Besten in der Umgebung.
MelW2024 schrieb:
Mit Keller müssten/würden wir übrigens vermutlich eh bauen, da das Grundstück leicht am Hang liegt.Wieviel Geschosse sind denn erlaubt? Ich würde bei Hang auch dazu raten, EG mit UG zu bauen, in bauherrendeutsch quasi die Stadtvilla halb versenkt. Verbuddelt die Nebenräume und am offenen Hang dann die Kinderzimmer.A
AlterFalter22.04.24 13:42Hallo MelW2024,
wir haben bei uns die gleiche Situation. Alter Bebauungsplan aus den 70ern und nur einen Kniestock von maximal 50cm. Satteldach.
Ich wollte das Grundstück deswegen schon abschreiben, aber in dem Bebauungsplan steht auch noch, dass man auch zwei Vollgeschosse bauen darf. Ab einer gewissen Kniestockhöhe gilt ein Geschoss als Vollgeschoss, wir gehen bei uns auf einen Kniestock von 2 Meter was wir ohnehin wollten), was das Problem löst. Wir haben beim zuständigen Bauamt nach der aktuell für das Baugebiet gültigen Definition eines Vollgeschosses angefragt. Die ist natürlich abhängig vom Bundesland.
Rückfragen bei der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt waren bei uns sehr positiv, beide Sachbearbeiterinnen hatten vollstes Verständnis ("so baut heutzutage ohnehin niemand mehr") und bereits angedeutet, dass ein Änderungswunsch beim Bauantrag keine Probleme machen würde (das war unser Plan B).
Wie sieht's bei euch aus, wie viele Vollgeschosse sind erlaubt?
wir haben bei uns die gleiche Situation. Alter Bebauungsplan aus den 70ern und nur einen Kniestock von maximal 50cm. Satteldach.
Ich wollte das Grundstück deswegen schon abschreiben, aber in dem Bebauungsplan steht auch noch, dass man auch zwei Vollgeschosse bauen darf. Ab einer gewissen Kniestockhöhe gilt ein Geschoss als Vollgeschoss, wir gehen bei uns auf einen Kniestock von 2 Meter was wir ohnehin wollten), was das Problem löst. Wir haben beim zuständigen Bauamt nach der aktuell für das Baugebiet gültigen Definition eines Vollgeschosses angefragt. Die ist natürlich abhängig vom Bundesland.
Rückfragen bei der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt waren bei uns sehr positiv, beide Sachbearbeiterinnen hatten vollstes Verständnis ("so baut heutzutage ohnehin niemand mehr") und bereits angedeutet, dass ein Änderungswunsch beim Bauantrag keine Probleme machen würde (das war unser Plan B).
Wie sieht's bei euch aus, wie viele Vollgeschosse sind erlaubt?
Danke für eure ganzen Antworten! Damit habe ich gar nicht gerechnet.
Das Grundstück hat eine Steigung von ca. 10%.
Ausnahmen gibt es in der Straße leider nicht. Die Häuser wurden alle in den 80er gebaut und haben einen Kniestock von 50cm. "Unser" Grundstück ist das einzige, was nicht bebaut wurde.
Erlaubt sind leider nur ein Vollgeschoss und dann eben der Kniestock von 50cm. 2 Vollgeschosse sind nicht erlaubt!
hanghaus2023 schrieb:
Am Hang sollte das eher sowieso mit Wohnkeller funktionieren. Was verstehst Du unter leicht am Hang? Zeig mal den Lageplan am besten mit Höhenlinien. Oder Fotos vom Grundstück.
Welche Ausnahmen das Bauamt akzeptiert siehst am Besten in der Umgebung.
Das Grundstück hat eine Steigung von ca. 10%.
Ausnahmen gibt es in der Straße leider nicht. Die Häuser wurden alle in den 80er gebaut und haben einen Kniestock von 50cm. "Unser" Grundstück ist das einzige, was nicht bebaut wurde.
ypg schrieb:
Wieviel Geschosse sind denn erlaubt? Ich würde bei Hang auch dazu raten, EG mit UG zu bauen, in bauherrendeutsch quasi die Stadtvilla halb versenkt. Verbuddelt die Nebenräume und am offenen Hang dann die Kinderzimmer.
Erlaubt sind leider nur ein Vollgeschoss und dann eben der Kniestock von 50cm. 2 Vollgeschosse sind nicht erlaubt!
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