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Es ist eine Milchmädchenrechnung in mehreren Dimensionen:Es ist eine rosawolke zu glauben das ein Mieter jemanden das Haus in großen Teilen finanziert
Fehlannahme 1)
Bei der Vermietung machen wir von Anfang an Gewinn (falsche Grundlagen u.a. kein Leerstand, pünktliche Zahlung, kein nicht mit der Kaution abdeckbarer Schaden, am neuen Haus könnten sich keine Mietminderungsgründe ergeben etcetera);
Fehlannahme 2)
Durch den Gewinn sind die vermieteten Quadratmeter in der Subtraktionsrechnung "Abzahlungsbelastung minus Mieteinnahmen" kalorienreicher als die selbstgenutzten Quadratmeter, damit finanziere die Einliegerwohnung nicht nur sich selbst sondern auch noch z.B. die Quadratmeter des Arbeitszimmers, Kinderbades oder die durch die Kniestockerhöhung gewonnenen gleich mit;
Fehlannahme 3)
- und an dem Punkt müßte es eigentlich auch dem Milchmädchen selbst schon gehörig dämmern -
Wenn vor dem Hintergrund unserer Bonität schon der Kreditwunsch für ein Eigenheim (= Investition für eigenen Wohnraumkonsum) zu anstrengenden Konditionen führt, wird das leichter statt wie logisch schwerer, wenn wir das mit einem zweiten Kreditwunsch für ein Geschäft als Vermieter (= Spekulation auf Geschäftsgewinn) kombinieren.
So betrachtet ist das hoffentlich ein klarer Fall von "Merksteselber".
Einliegerwohnungen sind ein Instrument aus einer Zeit, als statt des §10e noch der §7b des Einkommensteuergesetz dafür zuständig war (und der amtierende Bundeskanzler Helmut Schmidt hieß). Da hatten wir aber auch noch monolithische 30 cm Außenwände als Standard - sogar mit Heizkörpernischen.
Inzwischen ist viel Zeit vergangen. Dass Rechnungen aufgehen (können), gilt nicht absolut, d.h. man kann keine Kontinuität oder gar Nichtbefristung dafür voraussetzen. Schnee von gestern.
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