C
Christian K.
Hallo Zusammen,
ich wollte fragen, ob man einen Bauantrag nach §65 zurückziehen kann, um ihn nach §64 einzureichen. Unser Ziel ist es, sich die Gebühren für den 65er zu sparen und auch die Fristen zu verkürzen. Geht sowas, oder müsst die Gebühr gezahlt werden, sobald der Antrag eingereicht wird, oder erst, wenn er genehmigt wird?
CK
ich wollte fragen, ob man einen Bauantrag nach §65 zurückziehen kann, um ihn nach §64 einzureichen. Unser Ziel ist es, sich die Gebühren für den 65er zu sparen und auch die Fristen zu verkürzen. Geht sowas, oder müsst die Gebühr gezahlt werden, sobald der Antrag eingereicht wird, oder erst, wenn er genehmigt wird?
CK