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ᐅ Auswahl des Grundstückes - Erfahrungen


Erstellt am: 14.01.16 21:59

kbt0916.01.16 09:35
Hmm, ich kenne mich ja nicht so sehr aus, aber, nach meinem Verständnis dürfen Garagen in den meisten Bundesländern entweder auf der Grundstücksgrenze stehen ODER sie halten 3 m Abstand zum Nachbargrundstück. Und ich meine Dachüberstände gehören dazu.

Wenn sie auf der Grenze stehen, dürfen sie wohl auch keine Fenster zum Nachbarn haben.

Häuser selber müssen 3 m Abstand minimum haben. Für Erker gibt es so einige Regeln, die aber recht komplex sind.

Das Problem mit deinem Entwurf ist halt ... es ist ein Entwurf, der für kein spezielles Grundstück gemacht wurde. - Oder?
partyarti schrieb:
Dachneigung 20° bis 50°. Somit sollten Walmdach bzw. Zeltdach erlaubt sein.
Das würde ich aus der Dachneigung nicht schließen.
Legurit16.01.16 09:44
In Niedersachsen ist es glaub ich so, dass sie entweder auf der Grenze steht oder mindest einen Meter Abstand hält. Dachüberstände zählen ab 50 cm. Erker dürfen - solang sie unter 1/3 der Gebäudebreite haben auskragen und ich glaube maximal einen Meter (?) - bitte einmal alles nachlesen, schon etwas her, dass ich das gelesen habe 😀

Der Entwurf gefällt mir in Teilen nicht so; z.B. der schlecht zu möblierenden Riesen-Hauswirtschaftsraum, der relativ hohe Verkehrsflächenanteil, der dunkle Flur im OG...
Maria1616.01.16 10:45
Ich bin zwar auch ein Fan davon, bei der Grundstücksauswahl zu berücksichtigen, ob die Raumaufteilung und damit der Grundriss so möglich wird, wie man es gerne hätte. Aber dass bei Grundstück 1 die Terrasse nicht auch irgendwie in den Süden gebracht werden könnte (mit einer Neuplanung) leuchtet mir jetzt nicht so ganz ein.
Schließlich verbeißt du dich gerade in einen selbst entworfenen Grundriss, von dem du noch nicht mal 100% ig weißt, ob überhaupt die Dachform zulässig ist.
partyarti16.01.16 11:17
kbt09 schrieb:
Hmm, ich kenne mich ja nicht so sehr aus, aber, nach meinem Verständnis dürfen Garagen in den meisten Bundesländern entweder auf der Grundstücksgrenze stehen ODER sie halten 3 m Abstand zum Nachbargrundstück. Und ich meine Dachüberstände gehören dazu.

Wenn sie auf der Grenze stehen, dürfen sie wohl auch keine Fenster zum Nachbarn haben.

Häuser selber müssen 3 m Abstand minimum haben. Für Erker gibt es so einige Regeln, die aber recht komplex sind.

Das Problem mit deinem Entwurf ist halt ... es ist ein Entwurf, der für kein spezielles Grundstück gemacht wurde. - Oder?


Das würde ich aus der Dachneigung nicht schließen.


Auszug aus dem Bebauungsplan:
".... Allerdings werden .... maximal zwei Vollgeschosse ermöglicht, um die Errichtung von sog. Stadtvillen nicht auszuschließen. Für diese Bauform
ist in den letzten Jahren eine verstärkte Nachfrage in der Gemeinde festgestellt worden...."

Wenn Stadtvillen errichtet werden dürfen, werden Walm bzw. Zeltdächer wahrscheinlich erlaubt sein.

BeHaElJa schrieb:
....

Der Entwurf gefällt mir in Teilen nicht so; z.B. der schlecht zu möblierenden Riesen-Hauswirtschaftsraum, der relativ hohe Verkehrsflächenanteil, der dunkle Flur im OG...

Über Geschmack lässt sich natürlich Streiten. Du hast schon Recht, dass der Hauswirtschaftsraum sehr, wenn nicht sogar zu groß ist. Aber genau das war uns auch wichtig.
Aber trotzdem bin ich für ehrliche Meinungen dankbar.

Gruß
partyarti16.01.16 11:28
kbt09 schrieb:

...
Das Problem mit deinem Entwurf ist halt ... es ist ein Entwurf, der für kein spezielles Grundstück gemacht wurde. - Oder?

Maria16 schrieb:
Ich bin zwar auch ein Fan davon, bei der Grundstücksauswahl zu berücksichtigen, ob die Raumaufteilung und damit der Grundriss so möglich wird, wie man es gerne hätte. Aber dass bei Grundstück 1 die Terrasse nicht auch irgendwie in den Süden gebracht werden könnte (mit einer Neuplanung) leuchtet mir jetzt nicht so ganz ein.
Schließlich verbeißt du dich gerade in einen selbst entworfenen Grundriss, von dem du noch nicht mal 100% ig weißt, ob überhaupt die Dachform zulässig ist.

Da habt ihr beide Recht, es wurde zunächst der Entwurf gezeichnet, und anschließend das passende Grundstück dazu ausgewählt (in diesem Fall ist es noch möglich, weil die Grundstücke noch nicht vermarktet werden und man theoretisch, wenn man der schnellste ist, sich noch das gewünschte aussuchen kann.)

Ich habe bewusst erst das Haus entworfen, dass mir von innen und außen gefällt. Ich würde mir niemals mein Haus ausschließlich danach bauen, wie ein Grundstück es hergibt. Ich kaufe mir lieber das passende Grundstück zu meinem Traumhaus, als nur irgendein Haus zu bauen. Kurz gesagt: ich würde mir nicht meine Hauswünsche von einem Grundstück beeinträchtigen lassen. Dann wäre es nämlich das falsche Grundstück. Kleinere Kompromisse bin ich jedoch bereit einzugehen.
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