Auslegung Fußbodenheizung - Rechtliche Vorgaben

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H

HausbauFrage

Guten Abend liebe Hausbauprofis!

Wir planen aktuell den Hausbau mit einem Bauunternehmen (Fertighausanbieter), Baubeginn in 2024. Die Ausführungsplanung ist noch offen. Zur Auslegung der Fußbodenheizung haben wir bisher keine klare Aussage vom Bauunternehmen erhalten. Es war die Rede von einer Vorlauftemperatur von "ca. 35°". In der Bauleistungsbeschreibung steht nur dass die Heizung nach den aRdT ausgeführt wird. Wir möchten natürlich eine möglichst effiziente Auslegung der Fußbodenheizung. Wir hoffen dass das Bauunternehmen gesprächsbereit ist und man sich unkompliziert auf eine Auslegung verständigt. Trotzdem wüssten wir gerne worauf wir Anspruch haben und wo wir auf ein Entgegenkommen des Bauunternehmens angewiesen sind.
  1. Wie frei ist das Bauunternehmen in der Festlegung der Vorlauftemperatur? Wir haben gelesen, dass DIN EN 1264 eine maximale Vorlauftemperatur von 35° und eine Spreizung von mindestens 5 K vorgibt. Ist das richtig und ist diese DIN eine aRdT oder anderweitig verpflichtend für das Bauunternehmen?
    Ein noch niedrigerer Wert wäre uns natürlich lieber. Weitere DIN-Vorgaben zur Vorlauftemperatur konnten wir nicht finden. Gibt es da noch etwas?

  2. Wir würden gerne frühzeitig in die Planung / Heizlastberechnung einbezogen werden. Soweit wir gelesen haben besteht nach § 650n einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Bauunternehmen bezüglich der raumweisen Heizlastberechnung. Haben wir das richtig verstanden?

  3. Die DIN EN 12831 sieht eine Festlegung der Innentemperaturen gemäß Norm oder gemäß Vereinbarung (Formblatt V) vor. Kann das Bauunternehmen die Temperaturen einfach nach Norm festlegen oder muss der Bauherr gefragt werden ob individuelle Temperaturen gewünscht sind?

  4. Wenn wir das richtig verstanden haben könnte durch den Bauherren die gewünschte Auslegung der Fußbodenheizung nach § 650b Baugesetzbuch eingefordert werden. Das Bauunternehmen dürfte dann die Mehrkosten in Rechnung stellen. Richtig?

 
WilderSueden

WilderSueden

Die einzige zwingende Vorgabe sind die 35 Grad Vorlauf und Mindesttemperaturen von 20 Grad in den Wohnräumen, Bad bis 24 Grad. Alles Weitere ist davon abhängig, wie nett dein Hausbauer ist und wie groß dein Geldbeutel
 
Y

ypg

Ich sag es mal so: wenn man Updates schon im vornherein einplant und sich nicht mit den grundlegenden Standards, also Arbeit nach DIN oder Regeln der Technik zufrieden gibt, ist man bei einem GU oder „Fertighausanbieter“ (was auch immer gemeint ist) falsch aufgehoben. Da sollte man einen Architekten nehmen und mit dem das Haus bauen.
P.s. Ein Bauunternehmen legt nicht die Norm fest. Sie kümmert sich (nur), dass die Norm oder die DIN angewandt wurde.
 
H

HausbauFrage

Danke für die Rückmeldungen.

Alles Weitere ist davon abhängig, wie nett dein Hausbauer ist
Ist das wirklich so? Siehe Frage 4.

Ich sag es mal so: wenn man Updates schon im vornherein einplant und sich nicht mit den grundlegenden Standards, also Arbeit nach DIN oder Regeln der Technik zufrieden gibt, ist man bei einem GU oder „Fertighausanbieter“ (was auch immer gemeint ist) falsch aufgehoben.
Rückblickend vielleicht, wir sind aber mittlerweile auf das Unternehmen festgelegt. Und ob das tatsächlich stimmt möchte ich in diesem Thread herausfinden, siehe Frage 4.
 
WilderSueden

WilderSueden

Ein Anbieter ist nicht verpflichtet, alles zu machen, was der Kunde wünscht. Frag deinen Vertreter, wie mit solchen Änderungswünschen umgegangen wird.
 
P

Pacmansh

Die einzige zwingende Vorgabe sind die 35 Grad Vorlauf und Mindesttemperaturen von 20 Grad in den Wohnräumen, Bad bis 24 Grad.
Ist das wirklich so? Also die 20/24 Grad kenne ich aber dass 35 Grad Vorlauf festgeschrieben ist, ist mir neu.

Wir würden gerne frühzeitig in die Planung / Heizlastberechnung einbezogen werden.
Ich würde da nicht nach irgendwelchen rechtlichen Rahmenbedingungen suchen. Das Thema ist euch wichtig hinsichtlich Effizienz und Komfort und dem Hausbauer eher ein Klotz am Bein, den er so günstig wie möglich abhandeln möchte. Seht zu, dass ihr das sehr früh angeht und besteht vehement darauf, dass optimiert wird. Lasst im Zweifelsfall eigenen Berechnungen machen und versucht sie durchzusetzen. Am Ende gehts ja nur darum ein paar Rohre enger zu legen, ein paar Heizkreise mehr zu machen und im schlimmsten Fall nen größeren Heizkreisverteiler einzubauen und ne Wand im Badezimmer zusätzlich zu nutzen. Die ersten drei Punkte sind dem ausführenden Betrieb herzlich egal, der letzte Punkt wahrscheinlich am effektivsten aber sicherlich auch am kompliziertesten durchzusetzen. Ja, es wird dann ein paar Aufpreise geben, aber ich denke nicht, dass sich da jemand querstellen sollte.

Und hängt euch nicht zu sehr an der Berechnung auf. Ich würde mal pauschalisieren und sagen, dass für die meisten Fertighausanbieter eine Heizlastberechnung ein Dokument ist, was irgendwann mal irgendwie erstellt werden muss, aber ansonsten fließt da nicht viel Gehirnschmalz rein.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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