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ᐅ Aufschüttung wegen Grundwasser...


Erstellt am: 07.02.10 19:34

MagNoona 07.02.10 19:34
Hallo,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin. Kurz zur Situation: Mein Grundstück liegt im Durchschnitt 23 cm über Grundwasserspiegel. Rings herum steigt der Boden jedoch an, sodass das Grundstück sozusagen ein kleines Tal bildet.
Nach der amtlichen Vermessung entschied die Baufirma ein kleine Aufschüttung, um etwas Erhabenheit gegenüber der Straße (nicht befestigt) herzustellen.
Kurz vor der Feinspezifikation war ich jetzt noch mal vor Ort, natürlich liegt Schnee, aber dadurch war für mich richtig zu sehen, wie sehr das Grundstück eine Mulde bildet. Jetzt möchte ich gern eine höhere Aufschüttung.
allerdings war ja der Vermesser schon da und der Bauantrag ist auch schon gestellt. Allerdings noch nicht genehmigt.

Gibt es eine Möglichkeit, ohne größere finanzielle Aufwendung (der Vermesser hat mich gut 2000,-- Euro gekostet) dennoch eine höhere Aufschüttung zu bekommen?

Und wenn nicht, sind 20 cm Grundwasserspiegel irgendwie bedenklich?

Vielen Dank schon mal für Antworten.

LG
MagNoona

Edit: Ich baue ohne Keller.

AallRounder 10.02.10 07:55
Hmm, noch keine Expertenmeinung dazu ?

Was Du da schreibst, hört sich für mich schlimm an, da schrillen die Alarmglocken ! Ich will keine Panik anzetteln, aber 23 cm Abstand zum Grundwasser sind m.E. reichlich knapp. Das Wasser steigt auch kapillar im Boden auf, so daß die 23 cm Erdreich darüber wohl auch nicht besonders trocken sein dürften. Dazu die Lage in der Senke ... bei ein paar Tagen Regen dürfte alles unter Wasser stehen, Wasser von oben und von unten soz'sagen. Erst recht, wenn die Nachbarn ringsrum ihr Regenwasser Richtung Senke ableiten.

Übrigens kann der Grundwasserpegel ziemlich schnell ansteigen: Stilllegung bzw. geringere Förderleistung von Wasserwerken, Pumpspeichern im Einzugsgebiet, Hochwasser nahegelegener Gewässer usw. Da sind 23 cm "Knautschzone" knapp.

M.E. erfordert die Situation spezielle konstruktive Lösungen. Selbst mit einer Aufschüttung dürfte dem nicht vollends Genüge getan sein. Was sagt denn der Architekt dazu ?

Gruß

MagNoona 10.02.10 13:54
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Also die Senke wird dann noch mit Mutterboden aufgefüllt und durch die Aufschüttung ist Abfluss gewährleistet (Haus liegt dann etwa 10cm höher als Straße)
Die Bodenplatte ist eine WU-Bodenplatte. Architekt und Erdarbeiter haben kein Problem damit, habe auch eben noch mal mit dem Erdarbeiter gesprochen, der mir meine Sorgen nehmen will,da ich ja ohne Keller baue und rings herum auch schon Häuser stehen; ich vertraue ihm, aber trotzdem, irgendwie...

Also der Bauantrag liegt noch im Bauamt. Wenn ich die Aufschüttung noch 10 cm erhöhe, muss ich dann auch den Vermesser nochmals bezahlen? Also können die Auf dem Bauamt nochmals einen Lageplan verlangen?

LG
MagNoona

AallRounder 10.02.10 15:19
Hallo, soweit ich mich erinnere, gabs auf dem Lageplan sog. "Höhepunkte"

Das waren Geländehöhen, die im Gelände markiert und gemessen wurden. Das Haus wurde nur mit der Höhenangabe beschriftet. Das ein völlig neuer Lageplan gefordert werden könnte, würde mich wundern. Es ändert sich nach meinem Verständnis nur die Höhe des Hauses, oder wird die gesamte Senke aufgefüllt ? Das Bauamt sollte m.E. in jedem Fall informiert werden, weil sich u.a. auch die Firsthöhe ändert; sie liegt dann natürlich auch höher durch die Aufschüttung. Manchmal entscheiden Zentimeter, besonders wenn sog. "Gestaltungssatzungen" der Gemeinde existieren.

Übrigens ist eine WU-Platte nicht wasserundurchlässig. M.E. muß bei drückendem Wasser, was nach Deiner Beschreibung vermutlich nicht auszuschließen ist, ein wenig mehr gemacht werden.

Gruß

6Richtige 10.02.10 15:56
Also die Senke wird dann noch mit Mutterboden aufgefüllt

...ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

AallRounder 10.02.10 18:47
6Richtige schrieb:
Also die Senke wird dann noch mit Mutterboden aufgefüllt

...ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

... wenn das doch so stimmt, dann werden die Erdarbeiten vielleicht das Teuerste am ganzen Bau ...
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