Anfängliche Fragen zum Thema Hausbau

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L

lisa-kessler

Dankesehr. Was habe ich davon, mich ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Kann ich das von den Schwiegereltern verlangen?

Ich möchte halt dass wir das wirklich zusammen machen... Das ist mir wichtig. Ich möchte da nicht in 'Miete' wohnen...
 
D

Deliverer

Verlangen kannst Du das sicher. Ob Sie dir das Grundstück zur Hälfte schenken wollen, ist ihre Sache. Dann musst Du aber (wahrscheinlich) auch mit in den Kredit und DANN kommst Du aus der Nummer ganz schwer wieder raus...
 
L

lisa-kessler

Ich bin einfach hin und hergerissen. Ich weiß nicht ob ich es als mein Eigentum ansehen kann, wenn ich nur 'Miete' bzw. Verbrauchskosten zahle...
Wie wird sowas normal gehandhabt...?

Ich möchte da voll und ganz dazugehören und es auch zur Hälfte mein Haus nennen dürfen :-/
 
B

Benutzer19

Ich hab's nirgends gelesen, das Grundstück soll im Besitz der 'Schwiegereltern' bleiben? Ist das nicht etwas ungünstig, denn auch der Sohn kann sich durchaus mal mit den Eltern verkrachen. Dein Freund dürfte es dann übrigens auch nicht als sein Eigentum betrachten.
 
D

Deliverer

Du solltest es nicht als Eigentum ansehen - das ist es nämlich nicht (solange Du nicht im Grundbuch stehst). Egal was Du wem zahlst.

Was normal ist, ist immer schwer zu definieren. Zumindest "häufiger" dürfte sein, dass man a) älter als 24 beim Hausbau ist und b) schon länger zusammen oder sogar verheiratet.

Im Falle einer Trennung wäre es auf jeden Fall VIEL günstiger, wenn alles auf deinen Freund liefe und Du dich nur beteiligst. Wenn ihr dann in drei, vier Jahren heiratet kann er Dich immer noch beschenken und Du kannst kräftig mittilgen.

Mach Dir da einfach keinen Stress - der Bau wird noch anstrengend genug.
 
Z

Zaba12

Mal anders gefragt, warum sollte dein Schwiegervater in spe euch bzw. dich ins Grundbuch eintragen lassen. Keine Kinder, nicht verheiratet, somit eigentlich nur eine lose Bindung vorhanden (sorry wenn ich das sagen).

Solltest du jedoch z.B. 50k€ Eigenkapital in die Hausfinanzierung mit einbringen, dann würde ich in deinem Fall mir mindestens diese Summe durch das Grundbuch absichern.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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