ᐅ Alternative zum Flachdach
Erstellt am: 09.10.2014 14:12
Sheriff 09.10.2014 14:12
Hallo zusammen,
wir sind gerade bei der Planung unseres Eigenheims. Wir kommen einigermaßen voran, allerdings macht der Bebauungsplan uns einen Strich durch die Rechnung was das Thema Dachform angeht. Dort steht: "Für Hauptbaukörper sind nur Satteldach, Pultdach, Walm- und Krüppelwalmdach sowie Kombinationen aus Sattel- und Pultdächern zulässig. Für überdachte Stellplätze und Garagen sind weiterhin Flachdächer zulässig."
Im Anhang erste 3D-Ansichten unserer Planung. Wir sind der Meinung, dass nur ein Flachdach dazu passen würde, zumal wir auch kein weiteres (Halb-) Geschoss möchten.
Gibt es Eurerseits noch Ideen welche Dachform sich in diesem Fall eignen würde?
Vielen Dank


wir sind gerade bei der Planung unseres Eigenheims. Wir kommen einigermaßen voran, allerdings macht der Bebauungsplan uns einen Strich durch die Rechnung was das Thema Dachform angeht. Dort steht: "Für Hauptbaukörper sind nur Satteldach, Pultdach, Walm- und Krüppelwalmdach sowie Kombinationen aus Sattel- und Pultdächern zulässig. Für überdachte Stellplätze und Garagen sind weiterhin Flachdächer zulässig."
Im Anhang erste 3D-Ansichten unserer Planung. Wir sind der Meinung, dass nur ein Flachdach dazu passen würde, zumal wir auch kein weiteres (Halb-) Geschoss möchten.
Gibt es Eurerseits noch Ideen welche Dachform sich in diesem Fall eignen würde?
Vielen Dank
toxicmolotof 09.10.2014 14:25
Der Baustil sieht sehr modern aus, daher würde ich aus optischen Gründen zu einem Pultdach tendieren. Ist aber meine private Meinung. Wenn es ein Flachdach werden muss, dann sollte man sich nach einem entsprechenden Grundstück umsehen wo es erlaubt ist. Oder das OG komplett zu einer Garage umbauen. Damit wird man aber wohl doch nicht durchkommen.
klblb 09.10.2014 14:36
Pultdach mit 3° Dachneigung. Sieht fast aus wie ein Flachdach, ist aber keines
nordanney 09.10.2014 14:37
Ich schließe mich dem flach geneigten Pultdach an. Habt Ihr schon mit dem Bauamt über eine Ausnahmegenehmigung gesprochen?
Sheriff 09.10.2014 15:50
Entschuldigt bitte, habe eine wichtige Info vergessen: "Die zulässige Dachneigung beträgt mindestens 30 und höchstens 45 Grad." Habe mal ein Pultdach mit 30 Grad eingesetzt und das sah eher bescheiden aus, weil es einfach auf die Länge nach hinten raus viel zu hoch wird..
Mit dem Bauamt haben wir noch nicht gesprochen. Wird auch eher sehr schwer werden eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, weil es das letzte nicht bebaute Grundstück im Baugebiet ist...
Mit dem Bauamt haben wir noch nicht gesprochen. Wird auch eher sehr schwer werden eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, weil es das letzte nicht bebaute Grundstück im Baugebiet ist...
E.Curb 09.10.2014 16:03
Moin,
...und vor allem, wie willst Du die Ausnahmegenehmigung/Befreiung begründen ? Gefällt mir nicht, gibt's nicht
Ich denke, Du musst Dich mit flachgeneigtem Pult- oder Satteldach anfreunden. Ich persönlich mag eigentlich ganz gern das Pultdach
Gruß
Sheriff schrieb:
Wird auch eher sehr schwer werden eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, weil es das letzte nicht bebaute Grundstück im Baugebiet ist...
...und vor allem, wie willst Du die Ausnahmegenehmigung/Befreiung begründen ? Gefällt mir nicht, gibt's nicht
Ich denke, Du musst Dich mit flachgeneigtem Pult- oder Satteldach anfreunden. Ich persönlich mag eigentlich ganz gern das Pultdach
Gruß
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