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ᐅ Alternative zum Flachdach


Erstellt am: 09.10.14 14:12

Wastl14.10.14 08:37
Welche Dachform sich eignet:
Die Dachformen die erlaubt sind. Also Satteldach, Walmdach, Pultdach
Ich würde bei der Planung neu anfangen. Löst euch von dem vorherigen Planungen und startet neu. Ihr habt euch in ein Haus verguckt, dass ihr nicht bauen dürft. Also muss ein neuer Plan her, neues Gesamtkonzept und nicht "nur" eine andere Dachform.
Sunnx15.10.14 13:59
Wie wäre es mit dem erlaubten 30° Satteldach ohne Überstand und mit innenliegender Entwässerung? Wir wollten ursprünglich auch ein Flachdach, haben uns dann aber (aus verschiedenen Gründen, der Bebauungsplan hätte es hergegeben) für die vorgeschlagene Variante (allerdings mit 22°) entschieden und finden das sogar noch schöner, weil es - zumindest hier in der Region - so etwas nicht oft gibt
Sheriff15.10.14 17:34
Danke für den Tipp! Wir haben es auch mal simuliert mit einem 30° Satteldach und innenliegender Entwässerung, siehe Anhang. so schlecht sieht es gar nicht aus, aber am liebsten würden wir es noch flacher gestalten, weil wir eben das Dachgeschoss nicht ausbauen möchten und ein flacheres Dach, unserer Meinung nach, eher zum Stil des Hauses passen würden..

3D-Render eines modernen Einfamilienhauses, Außenansicht mit Fronttreppe


Moderne zweistöckige weiße Villa mit großen Glasfronten und Terrasse
Sheriff15.10.14 19:50
Die Frage wäre natürlich auch wie weit man das Dach von der Außenwand nach innen entfernen darf, also wie viel Platz man der innenliegenden Entwässerung gönnt, ohne dass es gleich als Kombination Satteldach-Flachdach gilt..
Karl.A.22.05.15 23:29
Ähnliche Gedanken nach einer Alternative habe ich mir auch gemacht, weil bei unserem Bebauungsplan Flachdächer (außer Garage) ebenfalls nicht erlaubt sind. Was ich mich frage ist, ob man sein Flachdach als große Dachterrasse durchbekommt und nur ein kleines OG mit z.B. einem Walmdach plant (siehe Anhang). Meines Wissens nach ist ein Flachdach dann kein Flachdach mehr, sobald ringsum ein Geländer von ca 90-100cm angebracht ist. Dann handelt es sich um eine Dachterrasse und wäre somit erlaubt, sofern es zusätzlich auch das vom Bebauungsplan verlangte Dach gibt.

In meinem angehängten Entwurf ist ein flaches Walmdach mit ca 15° (< DN bei uns erlaubt) und kleinem Dachüberstand (20cm) auf dem 65qm großen OG angedacht. Darüber gelangt man auf die 60 qm große Dachterrasse in L-Form, mit gemauertem "Geländer".

Das sind für uns nur erste Spinnereien und finanziell wohl auch nicht machbar. Aber vielleicht ja ein ganz guter Ansatz doch noch zu einem recht modernem Haus mit kubischen Elementen und etwas Flachdach-Charakter zu kommen, vielleicht hilft's ja als Anregung

Moderne weiße Villa mit großen bodentiefen Fenstern, Eingangsbereich, Garage und drei Sträucher


Obenansicht eines Gebäudes mit großem Dach, Terrasse, Garten, Bäumen und Lounge-Stühlen.


Modernes weißes Zweistöckhaus mit Dachterrasse, Pflanzkübeln und Garage.
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