ᐅ Alle erforderlichen Stellplätze bauen, auch wenn diese nicht benötigt?
Erstellt am: 03.01.22 08:46
tamer.darweesh03.01.22 08:46
Hallo zusammen,
Wir planen ein Haus in Markt Schwaben zu bauen. Dort sind 3 Stellplätze ProHaus vorgeschrieben. Da das Grundstück etwas klein ist, müssen wir eventuell eine Duplex-Garage bauen, um diese Anforderung zu erfüllen.
Unsere Baufirma sagt, ich muss nur im Bauantrag nachweisen, dass es Platz gibt oder geben würde, aber wenn ich nur ein oder zwei Autos habe, muss ich nicht unbedingt 3 bauen.
Ist das richtig? Könnte ich z.B. nur 1 Garage + 1 Stellplatz bauen? Dann könnte ich bei Bedarf später die Duplex-Garage bauen?
Mit freundlichen Grüßen
Wir planen ein Haus in Markt Schwaben zu bauen. Dort sind 3 Stellplätze ProHaus vorgeschrieben. Da das Grundstück etwas klein ist, müssen wir eventuell eine Duplex-Garage bauen, um diese Anforderung zu erfüllen.
Unsere Baufirma sagt, ich muss nur im Bauantrag nachweisen, dass es Platz gibt oder geben würde, aber wenn ich nur ein oder zwei Autos habe, muss ich nicht unbedingt 3 bauen.
Ist das richtig? Könnte ich z.B. nur 1 Garage + 1 Stellplatz bauen? Dann könnte ich bei Bedarf später die Duplex-Garage bauen?
Mit freundlichen Grüßen
Benutzer20003.01.22 08:59
tamer.darweesh schrieb:
Unsere Baufirma sagt, ich muss nur im Bauantrag nachweisen, dass es Platz gibt oder geben würde, aber wenn ich nur ein oder zwei Autos habe, muss ich nicht unbedingt 3 bauen.Und was sagst Du dem Bauamt bei Abnahme des Hauses nebst Stellplätzen? Mit Glück fällt es nicht auf, ist dennoch nicht korrekt.tamer.darweesh03.01.22 09:09
Benutzer200 schrieb:
Und was sagst Du dem Bauamt bei Abnahme des Hauses nebst Stellplätzen? Mit Glück fällt es nicht auf, ist dennoch nicht korrekt.Ja, das ist es, was mich beunruhigt. Ich hatte von Anfang an vor, die 3 Stellplätze zu bauen, aber dann hat mir die Baufirma gesagt, dass ich das nicht wirklich muss!
Tolentino03.01.22 11:21
Aber das muss ja nicht ein überdachter oder gar Garagenstellplatz sein.
Es reicht m.W. (aber hier kann ich auch total falsch liegen), dass entsprechende Plätze von der Straße oder Einfahrt erreichbar sind und von festen Bebauungen oder nicht überfahrbaren Bepflanzungen, frei gehalten werden. Ob da gepflastert ist, Rasen, Wiese oder Schotter liegt ist. m.W. egal.
Es reicht m.W. (aber hier kann ich auch total falsch liegen), dass entsprechende Plätze von der Straße oder Einfahrt erreichbar sind und von festen Bebauungen oder nicht überfahrbaren Bepflanzungen, frei gehalten werden. Ob da gepflastert ist, Rasen, Wiese oder Schotter liegt ist. m.W. egal.
tamer.darweesh03.01.22 11:27
Tolentino schrieb:
Aber das muss ja nicht ein überdachter oder gar Garagenstellplatz sein.Das ist richtig. Es muss nicht abgedeckt werden. Das Problem ist, dass wir keine geeigneten Plätze wie diesen gefunden haben. Die einzige Lösung wäre dann eine Doppelgarage, die wir nicht wirklich brauchen.
DennisW03.01.22 11:28
So eine Aussage hatten wir von unserer Baufirma beim ersten Hausbau auch .
Das Bauamt hat uns dann bei der Abnahme eine Abmahnung gegeben und einen Vogel gezeigt und wir hatten 6 Monate Zeit die Stellplätze nachzuliefern.
Den Bauträger gibt es übrigens nicht mehr .
Das Bauamt hat uns dann bei der Abnahme eine Abmahnung gegeben und einen Vogel gezeigt und wir hatten 6 Monate Zeit die Stellplätze nachzuliefern.
Den Bauträger gibt es übrigens nicht mehr .
Ähnliche Themen