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ᐅ Alle erforderlichen Stellplätze bauen, auch wenn diese nicht benötigt?


Erstellt am: 03.01.22 08:46

tamer.darweesh03.01.22 23:16
apokolok schrieb:

Wir sprechen hier von einem ~380m² Grundstück, das für über 2000€/m² über den Tisch ging, das mit zwei Doppelhaushälfte plus 6 Parkplätzen bebaut werden soll.

Zum Glück ist die Grundstücksfläche mehr als das und der Preis ist günstiger 🙂
apokolok schrieb:

Gibt es eine positive Bauvoranfrage? Ich sehe hier noch viel Ärger auf dich zukommen.

Wir warten auf den Bauvorbescheid vor dem Notartermin.
WilderSueden03.01.22 23:26
Vergesst das Thema Doppelparker. Ich wohne seit über 10 Jahren in einem Wohnblock mit solchen. Draußen an der Straße findet man selten einen Parkplatz aber die Tiefgarage ist selten zu mehr als 2 Drittel gefüllt. So ein Ding wird groß. Länge und Breite sind da noch das kleinere Problem, das echte ist die Höhe. Damit man das untere Auto gut versenken kann muss man tief buddeln. Macht man das nicht, kommt ein Scheiß wie bei uns raus, mit 1,50m fürs untere Auto (den Octavia mit 1,48 inklusive Dachreling habe ich genau da rein gekauft) und oben passt ein langes Auto nicht. Macht man es richtig, dann buddelst du locker 3 Meter tief und hast oben trotzdem eine 4m hohe Garage. Es gibt die Möglichkeit durch Schrägstellung etwas Höhe zu sparen, dann hast du aber den Ärger mit dem Böschungswinkel. Bei uns haben einige Rampen an die Parker genietet damit das Auto nicht aufsetzt. Und auch meinen Anhänger habe ich nur mit Rampe drauf bekommen. Die Teile sind auch recht wartungsintensiv und im Winter tropft immer Salzwasser auf die Bleche die nach ca 30 Jahren alle durchrosten. Unnötigerweise würde ich mir nie so ein Ding hinstellen.

Besorgt euch einen Termin beim Bauamt. 3 Plätze pro Wohneinheit sind etwas exzessiv, vielleicht lassen die sich auf 2 runterhandeln. Problematisch ist aber dass ihr auch die nur als gefangene Stellplätze unterbekommt und das total unpraktisch ist. Wird deshalb auch oft nicht akzeptiert
motorradsilke04.01.22 07:34
tamer.darweesh schrieb:

Wir haben bisher wenig Hoffnung, dass das Bauamt den Stellplatz unten rechts genehmigen wird, da er eine zweite Einfahrt von der Hauptstraße erfordert.

Dann fragt doch einfach mal das Bauamt. Mit denen kann man reden.
Und klärt erst mal, ob die überhaupt für die Stellplätze zuständig sind. Bei uns ist das getrennt, man gibt die Stellplätze zwar im Bauantrag mit an, muss aber bei der Gemeinde nochmal extra einen Antrag für die Stellplätze stellen, den die Gemeinde dann entscheidet. Auch mit denen kann man reden.

Bei uns fand übrigens auch keine Abnahme des Baus durch das Bauamt statt. Das ist also auch nicht überall selbstverständlich.
Obermuh04.01.22 08:00
Wie ist denn die Trennung der beiden Hälften und deren jeweilige Grundstücke geplant?

Realteilung? - Dann hat auch jedes Haus ein „Anrecht“ auf eine Zufahrt von der Straße.

Ich hab mal ein bisschen gebastelt und das Thema Carport (rot) mit eingebaut. Nicht wirklich schöner als die Variante die ihr jetzt habt, bekommt aber alle Stellplätze unter. Da wurde jetzt natürlich keine Rücksicht auf mögliche Flächen-, Grenzbebauungslimitierungen und Abstandsflächen genommen, in der Theorie könnte das aber gehen.

Warum Carport? Dann kommt wenigstens noch etwas Licht zum Haus „2“ durch und man kann von allen Stellflächen „2“ bis zum Hauseingang laufen. Bei Garagen müsste man immer Tor/Tür öffnen.

Grundriss eines Layouts: farbige Rechtecke mit 1 und 2, Stellplatz links, Pfeile zeigen Zufahrt.
driver5504.01.22 08:29
motorradsilke schrieb:

Bei uns fand übrigens auch keine Abnahme des Baus durch das Bauamt statt. Das ist also auch nicht überall selbstverständlich.
Täusche dich nicht.
Das kann erfolgen, ohne dass der Bauherr Bescheid weiß. Da tauchen dann plötzlich „2 Hansel“ auf, die Soll (Plan) und Ist (Haus/Stellplätze) vergleichen.
motorradsilke04.01.22 08:42
driver55 schrieb:

Täusche dich nicht.
Das kann erfolgen, ohne dass der Bauherr Bescheid weiß. Da tauchen dann plötzlich „2 Hansel“ auf, die Soll (Plan) und Ist (Haus/Stellplätze) vergleichen.
Uns wurde vom Bauamt schriftlich mitgeteilt, dass keine Abnahme stattfindet.
stellplätzebauamtcarport