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ᐅ Alle erforderlichen Stellplätze bauen, auch wenn diese nicht benötigt?


Erstellt am: 03.01.22 08:46

11ant04.01.22 14:14
motorradsilke schrieb:

Uns wurde vom Bauamt schriftlich mitgeteilt, dass keine Abnahme stattfindet.
Das würde ich aber nicht als Verzichtserklärung auf Prüfungen lesen, Beamte müssen Gesetze beachten.
ypg schrieb:

sagt er das?! Oder weiß er es?
Meines Wissens sind eingeparkte Stellflächen keine offiziellen Stellflächen.
Gefangene Stellplätze werden häufig zugelassen, soweit das "Zuparken" dabei "in der Familie bleibt", d.h. für einen zweiten Stellplatz derselben Wohneinheit (und anders wären ja auch Doppelparker ohne Versenkmöglichkeit nicht zulässig). Hier ist jedoch die Wohnfläche allein Maßstab für die Stellplätzeanzahl, d.h. jemand könnte auch seinen (Unter)mieter zuparken.
Der Planer hat in diesem Fall wohl leicht schwätzen und ist offenbar ein Zeichenknecht, der seinem Herrn den Auftragsgewinn nicht versemmeln will. Ich tendiere extrem dazu, mich hier der Einschätzung von anzuschließen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Hausbautraum2004.01.22 14:31
Die Idee mit den Parkplätzen im Keller oder EG fand ich auch nicht schlecht!
Vielleicht kann man das weiter verfolgen?
11ant04.01.22 15:06
Hausbautraum20 schrieb:

Die Idee mit den Parkplätzen im Keller oder EG fand ich auch nicht schlecht!
Vielleicht kann man das weiter verfolgen?
Tiefparker, ja, möglich (aber "nicht der Burner", wie Caaarmen sagen würde). Für eine regelrechte Tiefgarage (mit sechs Plätzen m.E. auch verschärft unökonomisch) sehe ich hier an keiner Stelle Platz. Wo würdest Du in doppelgaragenschmalen Haushälften auch noch Garagen unterbringen wollen ? - damit wäre praktisch ein Geschoss okkupiert !
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WilderSueden04.01.22 17:29
Wenn im Haus dann eigentlich nur als Tiefgarage im Keller. Wenn die Zeichnung maßstabsgerecht ist, dann wäre das ohnehin die Variante die noch ein bisschen nutzbares Grundstück übrig lässt statt einem Haus auf dem Parkplatz
motorradsilke04.01.22 17:47
11ant schrieb:

Das würde ich aber nicht als Verzichtserklärung auf Prüfungen lesen, Beamte müssen Gesetze beachten.

Natürlich. Aber es kann dann nur das geprüft werden, was die Unterlagen hergeben. Google zeigt noch unser altes Haus 😉
Anscheinend gibt es aber unterschiedliche Prüfvorschriften in unterschiedlichen Bundesländern, Landkreisen usw. Oder unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten der Gesetze, z.B. eine "kann" - Formulierung.
driver5504.01.22 17:47
Vielleicht sollte man wirklich mal einen Architekt damit beschäftigen lassen. Einer, der den Bebauungsplan lesen/deuten kann und sich im Ort auskennt.

(Ich kenne dort das Brauhaus, den Edeka, ne gute Pizzeria und ne Doppelhaushälfte, wo schon genächtigt wurde. Alles ziemlich zugeparkt.) 😉
gesetzekellertiefgarage