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ᐅ Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung


Erstellt am: 22.07.21 16:24

11ant23.07.21 14:21
Tortuga123 schrieb:

also das in in einem Nebendorf von Neuwied in RLP
Hihi, als ob Neuwied nicht selbst schon ein Nebendorf wäre ;-)
Ich bin sogar heute in der Gegend, allerdings habe ich für einen Abstecher nach Segendorf keine Zeit; vielleicht schaffe ich es zumindest, in Block vorbeizuschauen, ob auf der Traumhaus-Baustelle (anderer Thread hier) schon Fortgang zu sehen ist ...
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Escroda23.07.21 19:35
Tortuga123 schrieb:

Jetzt hat mir jedoch jemand gesagt, dass wir 6m zwischen den Häusern Platz lassen muss, weil die Abstandsfläche vom Nachbarn auch auf unserem Grundstück liegt?
Ja, aber ...
Ich kenne die Historie der Landesbauordnung von RP nicht. Die erste Landesbauordnung in NRW ist vom Sommer 1962. Davor gab es kein Baulastenverzeichnis. Alles was bis dahin rechtmäßig errichtet wurde hat Bestand. Das Neue muss sich aber an die aktuelle Rechtslage halten. Meine subjektive Beurteilung Deines Falls: Entweder Du baust an oder Du hältst den notwendigen Brandschutzabstand von 5m ein. Die 6m Abstandsflächen sehe ich hier nicht, da es offensichtlich keine derartige Sicherung durch Baulast, Grundbuch oder Vereinbarung gibt. Letztendlich entscheidet das aber der Urlauber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Tortuga123 schrieb:

Wir würden nämlich gerne das Haus nur ca. 4m zur Grenze setzen
Das halte ich für nicht genehmigungsfähig.
Tortuga123 schrieb:

an wen ich mich wenden kann?
An einen ortskundigen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser mit viel Erfahrung beim Bauen im Bestand.
Tortuga123 schrieb:

Das gabs zu dem damaligen Zeitpunkt aber glaub ich noch nicht.
Glaube ich auch.
Tortuga123 schrieb:

Oder wäre dem Bauamt diese Art Erklärung egal und die würden es trotzdem nicht erlauben?
So ist es.
ypg23.07.21 23:17
Auf s Antwort hab ich gewartet.
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Wahrscheinlich hab ich was überlesen oder so.
Wie auch immer: da, wo Fenster sind, darf man nicht einfach so anbauen. Brandschutz und so 😉 Der Nachbar wird auch kein Fenster verlieren müssen. Warum auch? …, es sind genug Flächen für einen unabhängigen Bau übrig.
Tortuga12323.07.21 23:58
ja 112 ist eine gute Idee. Jetzt haben wir zumindest schon mal ein paar mehr Ideen. Wir waren uns erst unsicher, ob auf dem Grundstück überhaupt vernünftig was geht, nachdem uns diese ganzen Dinge aufgefallen sind bzw gesagt wurden

hihi wenn man ursprünglich aus nem 4 Häuser Dorf kommt, ist alles andere ne Stadt xD
Wohnst du in der Gegend?

danke für die Infos. Wir sind uns noch unsicher, ob wir uns einen Architekten und lokalen Bauunternehmer suchen oder zu größeren Konzernen
Hauptsache es berät uns jemand richtig und das Bauamt kann das dann genehmigen

vielleicht hast du tatsächlich was überlesen 🙂 . Der Nachbar hat sein Haus auf die Grenze gebaut. An so eine Wand darf man anscheinend normalerweise keine Fenster bauen. Aber in dieser Erklärung von den 60ern von dem Nachbarn und dem ehemaligen Grundstücks Besitzer durfte der Nachbar dann doch Fenster bauen, die dann zugemauert werden müssen, wenn auf jetzt unserem Grundstück (an)gebaut wird.
Und nun ja wenn das mit dem Grundstück so einfach wäre, müssten wir hier nicht fragen, wie man es am besten lösen könnte.
Am Anfang hat uns jeder was anderes erzählt. Und nun sind wir unsicher, wie wir es am besten hinbekommen. Wir wollen dem Nachbarn ja nicht die Fenster wegnehmen, aber wir wollen natürlich auch das beste für unser Grundstück rausholen
ypg24.07.21 00:16
Tortuga123 schrieb:

Aber in dieser Erklärung von den 60ern von dem Nachbarn und dem ehemaligen Grundstücks Besitzer durfte der Nachbar dann doch Fenster bauen, die dann zugemauert werden müssen
Hat er dann nicht Bestandsschutz? Ihr müsst dort ja nicht bauen. Euer Grundstück ist ja nicht beschränkt, noch ist es nicht anders bebaubar.
Tortuga123 schrieb:

aber wir wollen natürlich auch das beste für unser Grundstück rausholen
Das beste für ein Haus ist, wenn man nach allen Seiten Fenster generieren kann 😉
Tortuga12324.07.21 00:37
ich hab keine Ahnung...
Ja klar würden wir gerne nach allen Seiten Fenster haben 🙂
Aber am Anfang dachten wir halt, es geht wegen der Garage links nicht anders, als das Haus bis 4m an Nachbars Hauswand zu bauen.
Garage rechts von unserem späteren Haus direkt an Nachbars Wand zu bauen (inkl Wegfall von dessen Fenstern) ist halt einfach zu aufwändig. Plus direkt Stress in der neuen Nachbarschaft, was wir halt nicht wollen.
Aber mit den neuen Überlegungen wegen Garage drehen und Haus dann etwas versetzt dahinter bauen, könnten wir ja die 6m zu Nachbars Hauswand einhalten. Also das ist eigentlich ne gute neue Überlegung.
Bin mal gespannt, wer wann wie mit uns bauen möchte 🙂 haben uns ja ne relativ schwierige Zeit ausgesucht.
fenstergrundstückgaragelandesbauordnunghauswand