ᐅ Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung
Erstellt am: 22.07.2021 16:24
Tortuga123 23.07.2021 10:36
Also die Stützwand und den Sichtschutzzaun würden wir eh bis auf Straßenniveau abreißen, damit man besser aufs Grundstück kommt
Tortuga123 23.07.2021 10:41
also das in in einem Nebendorf von Neuwied in RLP
Auf der Internetseite vom Bauamt steht bzgl. Garagen: "Sie gelten als sogenannte „Nebenanlagen“, für die es besondere Regelungen gibt. Zum Einen sind sie bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern baugenehmigungsfrei, darüber hinaus dürfen sie ohne Abstand zur Nachbargrenze errichtet werden, wenn sie nicht länger sind als 12 m, nicht höher als im Mittel 3,20 m und Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze weniger als 45° Neigung haben." und andere Hütten an der selben Grenze müssen dazugerechnet werden, steht da noch
und bezüglich Stellplätzen: 2 Stellplätze für ein Einfamilienhaus
das mit dem Zaun finde ich auch gut: "Einfriedungen (als „bauliche Anlagen“ wie Mauern und Zäune) sind grundsätzlich genehmigungsfrei und können bis zu einer Höhe von 2 m direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Dagegen sind Hecken keine baulichen Anlagen, hier sind die Bestimmungen des privaten Nachbarrechts zu beachten. "
Auf der Internetseite vom Bauamt steht bzgl. Garagen: "Sie gelten als sogenannte „Nebenanlagen“, für die es besondere Regelungen gibt. Zum Einen sind sie bis zu einer Fläche von 50 Quadratmetern baugenehmigungsfrei, darüber hinaus dürfen sie ohne Abstand zur Nachbargrenze errichtet werden, wenn sie nicht länger sind als 12 m, nicht höher als im Mittel 3,20 m und Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze weniger als 45° Neigung haben." und andere Hütten an der selben Grenze müssen dazugerechnet werden, steht da noch
und bezüglich Stellplätzen: 2 Stellplätze für ein Einfamilienhaus
das mit dem Zaun finde ich auch gut: "Einfriedungen (als „bauliche Anlagen“ wie Mauern und Zäune) sind grundsätzlich genehmigungsfrei und können bis zu einer Höhe von 2 m direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Dagegen sind Hecken keine baulichen Anlagen, hier sind die Bestimmungen des privaten Nachbarrechts zu beachten. "
hanghaus2000 23.07.2021 12:04
Tortuga123 schrieb:
Also die Stützwand und den Sichtschutzzaun würden wir eh bis auf Straßenniveau abreißen, damit man besser aufs Grundstück kommtIm Westen ist die Auffahrt. Die Stützwand ist doch super so, da kannst easy Planum auf 112m herstellen.Ähnliche Themen