Abstand zur Kreisstraße - Haus und Carport

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M

morph3us

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Unser Grundstück ist das in der Mitte, das nördliche Haus liegt ca. 14m von der Straße entfernt.
Im Süden liegt das Haus weiter zurück, aber Schuppen/Carport sind ca. auf 11m an der Straße dran.

Der Meter mehr bringt uns nicht um, aber links beim Übergang zum Feld fällt das Grundstück ab und je weiter wir weg vom Hang kommen, umso größer wird der Garten.
Wenn das Haus 15m von der Straße weg steht, haben wir zwischen Haus und Grundstücksgrenze zur Straße einen 10m Streifen, der sich natürlich optimal für ein Carport anbieten würde.
 
J

Joedreck

Mal eine allgemeine Frage: stellt sich die Frage denn wirklich? Immerhin ist ein Carport oft doch sowieso befreit von einer Baugenehmigung und kann meist auch als Grenzbebauung erstellt werden?
Ich kenne mich da nicht so aus. Aber das Gebot zum Einfügen betrifft doch insgesamt eher genehmigungspflichtige Bauwerke?
 
M

morph3us

Der Bauvorbescheid verweist auf das Niedersächsiche Straßengesetz:

§ 24 Bauliche Anlagen an Straßen

(1) Außerhalb der Ortsdurchfahrten dürfen längs der Landes- oder Kreisstraßen

1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn,
[...]
nicht errichtet werden.
Ortsdruchfahrten werden hierbei wie oben schon von @Maria16 genannt straßenbaurechtlich nicht durch die Ortseingangsschilder festgelegt. Weshalb wir trotz "innerorts" untere diese Regel fallen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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