4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus

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drno1234

Weil Du den Zusammenhang nicht verstanden hast.

Schlauberger. Ich auch nicht, aber dann hätte sich der Verkäufer nicht auf den TE als Käufer eingelassen.

Was hier abgewickelt wurde, war ein Grundstückskaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem TE. Das ist in der Hauptsache ein notariell beurkundungspflichtiger Vertrag. Eine Nebenabrede dazu "außernotarlich" zu fixieren, halte wohl nicht nur ich für Unfug. Der GU wollte hier überhaupt keine Sicherheit, er war an dieser Klausel garnicht beteiligt. Der Verkäufer war es, dem es hier darum ging, sich keinen Eigenbrötler ins Boot zu holen, dessen Horizont an der gemeinsamen Grenze endet wie derjenige von Goalkeepers Mittelhäusler und Neo-Mittelhäusler. Er hat lediglich ein für dieses an sich berechtigte Interesse ein nicht notwendiges und insofern dem Zweck nicht angemessenes Mittel angewandt. Was genügt hätte, habe ich bereits benannt: daß der TE sich einer gemeinsamen Planung unterworfen hätte. Damit hat er - aber wohl nicht in böswilliger Absicht - dem TE einen Vermögensschaden zugefügt, ja. Rausgeschmissenes Geld, aus Dummheit, aber diese Wunde brennt auch ohne zusätzlich eingestreutes Salz.
Ich denke das fasst meinen Fall ganz gut zusammen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Mir ist noch nie ein Notar begegenet, der nicht auch Anwalt wäre.
Dann geh mal nach Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Meck-Pom, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. In all diesen Bundesländern gibt es das hauptberufliche, sogenannte Nur-Notariat. Die Notare sind dort keine Anwälte.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Nein, das wurde zum 1.1.2018 abgeschafft.
Nicht ganz, die Notare im Landesdienst (Beamte des Landes) wurden Ende 2017 abgeschafft. Freiberufliche Notare mit eigenem Amtsbezirk sind in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Meck-Pom, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen weiterhin die einzigen Notare.
(Ja, ich habe einen in der Familie und bin mir da doch sehr sicher ;-) )
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Wenn ich Informationen über Immobiliengeschäfte benötigt habe, so bin ich oft zur Sprechstunde beim Notar gewesen. Besser wie beim Anwalt und kostet eben nichts.
So ganz korrekt ist das nicht. Notare können durchaus die Beratung als Vorbereitung zu einem Vertrag abrechnen. Viele machen das jedoch nicht, da der Aufwand des dadurch entstehenden Streits oft den Ertrag nicht wert sind. Bei größeren Immobiliengeschäften (es geht ja immer nach dem Geschäftswert) kann das aber durchaus vorkommen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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