Ich sehe nicht, wo die Umsetzung der 1. BImSchV für Kleinfeuerungen ein teures Bürokratiemonster ist. Kannst du mit das erläutern?
Es geht nicht um Kleinfeueranlagen.
Aber da du davon nicht ablassen kannst: Der Unterschied ist, dass die Abnahme bei Kleinfeueranlagen letztlich rein pro forma ist. Die Produkte und Installationen sind gewissen Normen unterworfen, sodass davon ausgegangen werden kann, das bei fachgerechtem Einbau eine Abnahme keinerlei Problem darstellt.
Ganz anders ist dein Vorschlag bezüglich der Schallmessung am realen Objekt. Diese ist nicht vorhersagbar, da massiv von den lokalen Gegebenheiten abhängig. Man möge sich also ein Luft-Wasser-Wärmepumpe hinstellen um bei der Abnahme zu merken, dass das Nachbargebäude, dessen Schuppen oder Dachziegel, ganz besonders speziell Schall reflektiert, sodass die Messung daneben geht. Um dann was zu tun? Wärmepumpe abreissen? Boden auf und ans andere Ende des Grundstücks verlegen? Quatsch. Gäbe es eine solche Regel, wären Wärmepumpe tot da ein großes Risiko bestünde, dass die Neuanlage wieder entfernt werden muss. Das kommt einem impliziten Verbot gleich.
1. Wie verlässlich ist der vom Hersteller angegebene Schallleistungspegel
2. Entspricht die Geräteaufstellung dem Stand der Technik
Würde ich jetzt mal zum momentanen Zeitpunkt als Unsicherheiten stehen lassen. Wenn mal ein flächendeckendes Werkzeug der Planungs- und Ausführungskontrolle etabliert ist, gehen diese Unsicherheiten gegen 0 (Siehe wiederum: Kleinstfeuerungen).
Massive Unsicherheiten sehe ich hier ebenfalls nicht, worauf spielst du an?
Die Unsicherheit entsteht durch deinen Ansatz, die Betriebserlaubnis von Messungen vor Ort vorzunehmen. Da kommen neben Gerätespezifika und Ausführungsqualität plötzlich unfassbar viele Variablen hinzu, die durch die Lokation bedingt sind. Es ist vor Installation der Anlage also vollkommen unklar, ob eine Abnahme möglich ist.
Ebenso wenig ist ein regelmäßiger Check, wie bei Gasthermen, von Nöten, da es keine (Lebens)Gefahr gibt, die durch Nichtwartung entstehen könnte.
Im übrigen muss man nichts pauschal einer Kontrolle unterwerfen, das nur in wenigen Fällen ein Problem darstellt. Absolut falscher (unwirtschaftlicher) Ansatz. Da kannst du dir auch gleich nen Stempel vom Amt holen, dass deine Schuhe richtig gebunden sind.