Frage zu Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten

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B

Boergi

Ich habe zu o.g. Thema eine Frage, wir waren heute nämlich beim Notar zusammen mit der Bürgermeisterin und keiner wusste recht was Sache ist:

Wir haben heute unser Grundstück gekauft, das ganze wird im Moment erst erschlossen, die Arbeiten sind noch nicht erledigt. Im Kaufvertrag ist der Grundstückspreis aufgeführt so wie die Erschließungskosten (Straße und Wasser).
Die Wasseranschlusskosten sind nicht aufgeführt, es ist nur vermerkt dass diese noch berechnet werden.

Auf welchen Wert ist nun die grunderwerbsteuer zu entrichten?

A) Grundstückskosten + Erschließungskosten + Wasseranschlusskosten
B) Grundstückskosten + Erschließungskosten, da Wasseranschlusskosten zwar vermerkt aber nicht benannt sind
C) (Die Meinung des Bürgermeisters) nur die Grundstückskosten da die Erschließung im Moment noch nicht erfolgt ist

Gruß,
Sebastian
 
B

Bauexperte

Hallo,

Auf welchen Wert ist nun die grunderwerbsteuer zu entrichten?

Grundstückskosten + Erschließungskosten.
Obiges, wenn mich nicht Alles täuscht; und zwar deshalb, da die Erschließungskosten im Notarvertrag beziffert sind und damit auch direkt mit dem eigentlichen Grundstückspreis überwiesen werden müssen.

Freundliche Grüße
 
B

Boergi

Guten Morgen =)

Dann wäre es wohl geschickter gewesen die Erschließungskosten erst separat nach der wirklichen Erschließung zu berechnen.
Nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen wie es so schön heißt ;)

Danke für deine Antwort.

Gruß,
Sebastian
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2025
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