B
Boergi
Ich habe zu o.g. Thema eine Frage, wir waren heute nämlich beim Notar zusammen mit der Bürgermeisterin und keiner wusste recht was Sache ist:
Wir haben heute unser Grundstück gekauft, das ganze wird im Moment erst erschlossen, die Arbeiten sind noch nicht erledigt. Im Kaufvertrag ist der Grundstückspreis aufgeführt so wie die Erschließungskosten (Straße und Wasser).
Die Wasseranschlusskosten sind nicht aufgeführt, es ist nur vermerkt dass diese noch berechnet werden.
Auf welchen Wert ist nun die grunderwerbsteuer zu entrichten?
A) Grundstückskosten + Erschließungskosten + Wasseranschlusskosten
B) Grundstückskosten + Erschließungskosten, da Wasseranschlusskosten zwar vermerkt aber nicht benannt sind
C) (Die Meinung des Bürgermeisters) nur die Grundstückskosten da die Erschließung im Moment noch nicht erfolgt ist
Gruß,
Sebastian
Wir haben heute unser Grundstück gekauft, das ganze wird im Moment erst erschlossen, die Arbeiten sind noch nicht erledigt. Im Kaufvertrag ist der Grundstückspreis aufgeführt so wie die Erschließungskosten (Straße und Wasser).
Die Wasseranschlusskosten sind nicht aufgeführt, es ist nur vermerkt dass diese noch berechnet werden.
Auf welchen Wert ist nun die grunderwerbsteuer zu entrichten?
A) Grundstückskosten + Erschließungskosten + Wasseranschlusskosten
B) Grundstückskosten + Erschließungskosten, da Wasseranschlusskosten zwar vermerkt aber nicht benannt sind
C) (Die Meinung des Bürgermeisters) nur die Grundstückskosten da die Erschließung im Moment noch nicht erfolgt ist
Gruß,
Sebastian