Gehrechte und Fahrtrechte vorhanden?

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A

Admi0302

Hallo zusammen,

evtl. kennt sich hier jemand zu dem Thema Geh- und Fahrtrechte aus bzw. hat damit schon mal in der Vergangenheit in einem gleichen oder ähnlichen Fall Erfahrungen machen können.

Zur Verdeutlichung habe ich im Anhang eine Skizze beigefügt.

Mich würde interessieren ob das Baugrundstück 3 bauen darf.

Erläuterung der Skizze:
  • Flurstück Nr. 3 und Flurstück Nr. 1 gehört der selben Person. Diese Person will auf Flurstück Nr. 3 bauen und muss hierzu Geh-und Fahrtrecht von der öffentlichen Straße aus haben (grauer Pfeil). Zugang / Zufahrt zum Grundstück ist durch den roten Pfeil gekennzeichnet.
  • Flurstück Nr. 3 hat Geh- und Fahrtrechte über Flurstück Nr. 1 und über Teilstück des Flurstück Nr. 2.
  • Flurstück Nr. 1 hat hingegen keine Geh- und Fahrtrechte für Flurstück Nr. 2.
Ist die Bebauung des Flurstück Nr. 3 dadurch ausgeschlossen, da Flurstück Nr. 1 keine eingetragenen Geh- und Fahrtrechte über Teilstück (Straße) des Flurstück Nr. 2 hat?

Bei weiteren Fragen beantworte ich diese gerne.

Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung.

Lageplan eines Baugrundstücks mit Grenzen, Gebäuden und Straßenzügen.
 
Y

ypg

Ob Eigentümer zu 3 auch 1 gehört, spielt keine Rolle und verwirrt.

Diese Person will auf Flurstück Nr. 3 bauen und muss hierzu Geh-und Fahrtrecht von der öffentlichen Straße aus haben (grauer Pfeil). Zugang / Zufahrt zum Grundstück ist durch den roten Pfeil gekennzeichnet.
Was ist das? Er hat doch die Erschließung von der öffentlichen über Fahr- und Leitungsrecht 1 und 2… das Recht zur Öffentlichen gibt es nicht separat, es ist einfach vorhanden.
 
A

Admi0302

Danke für deine Rückmeldung.

Ich denke ich habe hier unklar formuliert.

Der graue Pfeil stellt lediglich die öffentliche Straße dar und diese verläuft in die Richtung in welche der Pfeil zeigt.

Der dünne rote Pfeil zeigt die erforderliche Zufahrt zum Flurstück Nr. 3 (welches bebaut werden soll). Diese Zufahrt besteht aus zwei privaten Grundstücken (Flurstück Nr. 1 & Flurstück Nr. 2).

Ich hoffe das hilft etwas weiter.
 
A

Admi0302

Nein das Grundstück soll erst erschlossen werden, bloß muss hierfür zunächst das Geh- und Fahrtrecht geregelt werden.

Evtl. stockt das Verfahren momentan zur Erschließung, da das Flurstück Nr. 1 keine Geh- und Fahrtrechte über Flurstück Nr. 2 hat. Oder kann das nicht der Fall sein?
 
K

k-man2021

3 braucht ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht über 1und 2 und außerdem Leitungsrecht falls die Erschließung über die gleiche Strecke erfolgt. Der Rest ist für den Bau uninteressant.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2025
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