Grundstücksteilung: Gemeinsame Zufahrt über separates Flurstück

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Escroda

Abgesehen davon würde mich interessieren (kenne mich nicht aus!), wie das dann mit Abstandsflächen seines Hauses ausschaut, die evtl. auf dem gemeinsamen Flurstück liegen?
Kein Problem. Könnte durch Baulast gesichert werden.
Und was würde eigentlich passieren, wenn der Nachbar mal verkauft und der Käufer die Zufahrt nicht mitkaufen will- kann man den neuen dazu zwingen inkl. Übernahme von Unterhaltspflichten?
Kein Problem. Könnte durch Grundbucheintragung festgezurrt werden.
Aber alles, was Du in #2 geschrieben hast, sehe ich genauso. Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, sollte man keine gemeinsame Zufahrt herstellen. Hier ist es IMHO sogar völlig unangebracht, da das Grundstück dann dreiseitig von Verkehrsflächen umgeben ist.
Da hast du durchaus recht, bis auf, dass wir es dann eben nicht benutzen dürften, gibt es für sie recht wenig Vorteile.
Du schreibst, dass die Parzellierung noch nicht stattgefunden hat. Vorausgesetzt der Nachbar möchte mehr Grundstück, könnte man es ja anders aufteilen:
grundstuecksteilung-gemeinsame-zufahrt-ueber-separates-flurstueck-314435-1.png

Die Vermessungskosten fallen dann auch etwas geringer aus.
 
M

Maria16

Baulast und Grundbucheintrag kosten aber wieder, oder? Geht also wieder vom finanziellen Vorteil "weniger Grundstück" weg.
 
11ant

11ant

Ich versetze mich mal in den Nachbarn planlinks:

1. mein Grundstück hat auch ohne diese Gemeinschaftseinfahrt kein Erschließungsproblem

2. mir bleibt auch noch genug Südgarten, wenn ich dort meine Zufahrt mache; da fahre ich sogar auf eine ruhigere Straße raus

3. es ist nicht mein Problem, Euch den planrechten Grundstücksteil an Euer Budget anzupassen.

Oder wie Karsten öfters sagt: §1, jeder hat seins. Ich sähe den Vorteil des Deals weit überwiegend bis komplett bei Euch.
 
Y

Yosan

Wir haben ein paar Baulücken gefunden, aber wir dachten, wenn jemand verkaufen will, inseriert er es. Aber deine Erfahrung bestätigt dies ja offensichtlich nicht!
Mein Eindruck hier bei uns ist, dass es in "alten Neubaugebieten" (aus den 60ern bis 80ern) einige Baulücken gibt, bei denen die Eigentümer das Grundstück eben vor Jahrzehnten mal gekauft haben (oder evtl. das Stück Land sogar schon "immer" als kleine Ackerfläche hatten und man hat sich damals eben mit der Gemeinde kostentechnisch in irgendeiner Form geeinigt bzgl. Erschließung usw.) und seitdem "ist es eben da" wird aber nicht gebraucht aber eben auch nicht verkauft, weil das mehr Aufwand für die inzwischen älteren Leute bedeuten würde, als es eben einfach da liegen zu haben. Wenn dann nette, junge Leute anklopfen und fragen, ob sie es nicht vielleicht kaufen könnten, denkt der ein oder andere dann vielleicht zum ersten Mal ernsthaft darüber nach und kommt zu dem Schluss, dass eh keiner seiner Erben es haben wollen wird oder vielleicht die angrenzende Straße in absehbarer Zeit erneuert werden wird und man sich das finanziell ja nicht "antun" muss, wenn man das Grundstück eh nicht nutzt oder oder oder und ist dann eben doch bereit zu verkaufen
 
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Escroda

Baulast und Grundbucheintrag kosten aber wieder, oder?
Ja, zusammen schätze ich mal 500€. Aber wir sind uns, glaube ich, in der Sache ja einig, dass, selbst wenn man bei gemeinsamer Erschließung 5-10K€ sparen würde, die Nachteile überwiegen.
Wie teuer wird eine Teilung des Grundstücks? Einerseits generell und dann durch die Teilung in drei Flurstücke?
Das richtet sich nach Anzahl der Trennstücke, Bodenwert, Grenzlänge und Flächengröße. Grob geschätzt 2-3K€.
Ich versetze mich mal in den Nachbarn planlinks:
Wenn der nicht so auf jeden Euro schauen muss, ist er vielleicht froh, mehr Grundstück für seinen Winkelbungalow zu bekommen - natürlich nicht die Fläche aus #1. Daher habe ich in #19 die gemeinsame Grenze um 3m versetzt, was dann in etwa der Fläche für die Zufahrt entspricht.
Der Architekt sagte, dass das rechte Grundstück (mit einer kleinen Verschiebung der Grenze) maximal auf 500qm reduziert werden kann.
Da müsste man mal nach den Gründen fragen. Nach den hier offenbarten Fakten könnte die Grenze IMHO sogar nochmals um 3m nach Osten geschoben werden. Man könnte auch drei Baugrundstücke aus der Gesamtfläche machen. Zur Beurteilung ist aber der Kartenausschnitt zu klein. Vermutlich gibt es keinen Bebauungsplan, so dass nach §34 Baugesetzbuch faktische Baugrenzen ins Spiel kommen könnten.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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