Grundriss-Planung Doppelhaushälfte, Erdgeschoss Einschätzung

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11ant

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vor dem Termin mit dem GU haben wir bereits einen Grundriss für unsere Doppelhaushälfte erstellt. Der Basis-Grundriss stammt aus einem Musterhaus. Wir haben den Grundriss nur minimal angepasst. [...] Aktuell haben wir nur das Erdgeschoss skizziert. Keller, Ober- und Dachgeschoss [...]
Ich sehe schon, ich sollte lieber mal einen Profi ans Werk lassen :).
Wir werden so vorgehen, dass wir den Basis-Grundriss des Musterhauses zum GU mitnehmen und dort unsere Ideen/Änderungen besprechen werden. Er soll dann mal was planen
Wolltest Du nicht einen Profi ans Werk lassen ? - das ist der GU-Zeichenknecht aber nicht. Die Strategie, einen bewährten Grundriss aus der Schublade nur anzupassen, funktioniert ("wenn es denn sein muß") mit einem solchen vom ausführenden GU besser als mit einem aus der Schublade eines anderen GU. Aber nochmal zurück zum Anfang:
1. Ihr wollt eine Doppelhaushälfte bauen. Da ist meine dringende Empfehlung, zumindest die Planung gemeinsam mit dem Bauherrn der anderen Hälfte anzugehen.
2. Ihr wollt mit Keller bauen. Ist Euch klar, daß es davon drei Varianten gibt ? (A: beide Hälften mit Keller; B. Eure Hälfte zuerst; C. wenn die andere Hälfte ohne, aber zuerst: dann mit Komplikationen, d.h. ibs. Unterfangungs-Mehraufwand, verbunden).
 
P

Peter_81

… und wenn sie Dir einen fertig/final präsentieren, dann schauen wir gern drüber :)
Wolltest Du nicht einen Profi ans Werk lassen ? - das ist der GU-Zeichenknecht aber nicht. Die Strategie, einen bewährten Grundriss aus der Schublade nur anzupassen, funktioniert ("wenn es denn sein muß") mit einem solchen vom ausführenden GU besser als mit einem aus der Schublade eines anderen GU. Aber nochmal zurück zum Anfang:
1. Ihr wollt eine Doppelhaushälfte bauen. Da ist meine dringende Empfehlung, zumindest die Planung gemeinsam mit dem Bauherrn der anderen Hälfte anzugehen.
2. Ihr wollt mit Keller bauen. Ist Euch klar, daß es davon drei Varianten gibt ? (A: beide Hälften mit Keller; B. Eure Hälfte zuerst; C. wenn die andere Hälfte ohne, aber zuerst: dann mit Komplikationen, d.h. ibs. Unterfangungs-Mehraufwand, verbunden).
Der GU hat einen angestellten Architekt.
1. der andere Bauherr ist noch nicht vorhanden.
2. ist mir bewusst, andere Bauherr ist wie geschrieben noch nicht vorhanden. Sollte dieser vor Bauanfang da sein, wird natürlich zusammen die beste Lösung für beide Parteien ausgehandelt

Wir sind aktuell in der Phase Angebote von den GU's einzuholen bzw. einen GU auszuwählen. Mit dem Bau kann erst im Sommer/Herbst angefangen werden, da das Grundstück noch nicht erschlossen ist.
 
P

prm2021

Wie schon erwähnt. Fang die Planung im OG an. Es gibt genügend DH-Grundrisse, die funktionieren. Von einem EH abzuwandeln geht meist schief. Ich häng dir mal einen Grundriss an nur als Skizze. Eltern gefällt mir nicht, ob das mit dem Kamin im OG geht, weiß ich leider nicht. Hab ich nur schnell abgemalt, aber vielleicht kannst du davon ja was übernehmen. Anhang anzeigen 68794 Anhang anzeigen 68795
Ich muss mich hier melden, da ich noch kein Recht auf PN habe.
Wir planen, ein ähnliches Haus zu bauen, also danke für das Beispiel.
Es ist ähnlich wie Medley 128qm oder Massiv-Hausidee DH 110 M. Haben Sie weitere Bilder mit Fenstern und Raumlängen?
Danke
 
Y

ypg

Wieso nicht? Architekt wird gestellt und ist sowieso schon im Preis drin.
Ja, leider meist ist es ein Angestellter, von dem der Arbeitgeber erwartet, effektiv und schnell Pläne zur Abstempelung zu erstellen. Das Entwerfen bleibt meist auf der Strecke.
Dennoch: man muss wissen, wie der GU tickt und er anbietet (massiv oder Holzständerwerk) Dann kann man verbessern. Ist leider so.
Aber im Endeffekt ist es „nur“ eine Doppelhaushälfte, wo die Hälfte "eigentlich" schon vorgegeben ist. Denn etwas verwirrt mich zu Deinen Status, dass Ihr noch keinen GU habt, aber von einem Musterhaus redet usw...


Ich lese also Deinen Eingangsbeitrag noch mal nach (es sind ja doch sehr viele Diskussionen am Gange, wo man dann etwas durcheinander kommt)
vor dem Termin mit dem GU
Da denkt man, dass Ihr einen habt.
Ich sehe keinen Lageplan, sodass ich von festen GU/Grundstücks-Maßen ausgegangen bin. Das Wort Musterhaus verwirrte mich auch, wie gesagt. Und wahrscheinlich nicht nur mich.
Insofern solltest Du, wenn es sich um ein eigenes Grundstück, auf dem mit einem noch unbekannten GU gebaut werden soll,
-den Lageplan
-die Ausrichtung
-das Budget
-das Alter (bei jetzt 60-jährigen plant man anders als bei jetzt 30-jährigen)
-Nachbargestaltung

nachreichen.

Dennoch gilt:
Dennoch: man muss wissen, wie der GU tickt und er anbietet (massiv oder Holzständerwerk)

Und wenn ich mal bemerken darf: wenn ich durch die Gegend fahre, dann sehe ich an den Doppelhäusern meist nette Gimmicks, hochgezogener Erker, integrierte Vordächer, Vorbauten, also interessant gestaltetete Fassaden, die mit dem Innenbereich im Einklang ist. Das kann dann auch keiner von uns ins Budget fassen, noch sind die wenigen hier, die Grundrisse können, in der Lage, aus dem vollen Repertoire eines Fachmanns selbst etwas zu entwerfen.

Wenn Du die genannten fehlenden Angaben nachreist, kann man zumindest schonmal schauen, was das Grundstück für das Haus so hergibt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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