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Maxwell8
Unser Bebauungsplan schreibt folgendes vor:
- 2 Vollgeschosse sind erlaubt
- Maximale Firsthöhe 9m
- Maximale Wandhöhe 6m
- Für Gebäude, deren zweites Geschoss in den Dachraum einbezogen wird, maximal 4,5m Wandhöhe
Wie ist das gemeint?
Wir sind jetzt aktuell noch am überlegen. Hätten gerne 2 Vollgeschosse (also oben mit Blick auf den Dachstuhl) und unten 2,65m Deckenhöhe.
Bei 2VG wird aber ja der Dachraum einbezogen und somit sind nur 4,5m s.O. möglich. D.h. wir haben oben nur 4,5m-2,65m (unten) - ggf 0,5m Decke = 1,35m Wandhöhe? Oder sehe ich das falsch?
Macht es dann evtl doch Sinn mit Kniestock 1,80m zu bauen sprich ohne 2 VG ?
Freunde haben in der selben Gemeinde zur fast selben Zeit gebaut, hatten aber die 4,5m-Regel nicht und konnten somit problemlos 2,65m unten und 2,5m oben zwei Vollgeschosse bauen (6m Regel).
- 2 Vollgeschosse sind erlaubt
- Maximale Firsthöhe 9m
- Maximale Wandhöhe 6m
- Für Gebäude, deren zweites Geschoss in den Dachraum einbezogen wird, maximal 4,5m Wandhöhe
Wie ist das gemeint?
Wir sind jetzt aktuell noch am überlegen. Hätten gerne 2 Vollgeschosse (also oben mit Blick auf den Dachstuhl) und unten 2,65m Deckenhöhe.
Bei 2VG wird aber ja der Dachraum einbezogen und somit sind nur 4,5m s.O. möglich. D.h. wir haben oben nur 4,5m-2,65m (unten) - ggf 0,5m Decke = 1,35m Wandhöhe? Oder sehe ich das falsch?
Macht es dann evtl doch Sinn mit Kniestock 1,80m zu bauen sprich ohne 2 VG ?
Freunde haben in der selben Gemeinde zur fast selben Zeit gebaut, hatten aber die 4,5m-Regel nicht und konnten somit problemlos 2,65m unten und 2,5m oben zwei Vollgeschosse bauen (6m Regel).