Terrasse außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche - zulässig?

5,00 Stern(e) 8 Votes
S

stepfel

Wir haben von unserem GU (Projektbau) folgende Planzeichnung bekommen (Ausschnitt aus der Gesamtzeichnung):
terrasse-ausserhalb-der-ueberbaubaren-grundstuecksflaeche-zulaessig-466646-1.png

Wie man sieht ist am Südende des Hauses nur ein knapper Meter vom Haus bis zum Ende der überbaubaren Grundstücksfläche - sieht man schön mit der blauen Liniedurch die hellrote Fläche. Bedeutet das, dass ich in diesem Bereich keine Terrasse bauen darf?
 
I

Isokrates

Bedeutet das, dass ich in diesem Bereich keine Terrasse bauen darf?
Zur finalen Beantwortung dieser Frage fehlen leider ein paar Angaben.

1. Was sagt der Bebauungsplan zur vorgebenen Baugrenze? Wurden hier eventuell auch spezielle Regelungen für Terrassen getroffen?

2. Ist die angegebene Skizze Teil des Bauantrages gewesen und wurde hier eine Überschreitung der Baugrenzen beantragt und genehmigt?

Grundsätzlich werden direkt am Haus beginnende Terrassen Teil des Gebäudes und dürfen somit auch Baugrenzen nicht überschreiten.
Geringfügige Überschreitungen können jedoch genehmigt werden (deshalb ist o. A. Punkt 2 wieder entscheidend).
 
S

stepfel

Danke!
zu 1. Nein, zu Terrassen steht da nichts (außer, dass sie nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau ausgeführt werden dürfen). Außerdem steht da noch "Die Grundfläche dieser baulichen Anlagen sind nur zur Hälfte auf die zulässigen Grundflächen sowie die zulässigen Überschreitungen für Nebenanlagen anzurechnen". Mit der Quadratmeterzahl der überbaubaren Fläche haben wir aber ohnehin kein Problem, nur (eventuell) mit der Baugrenze. Ansonsten steht da nur einiges zur Lage und Abstand von Carports und Garagen (nämlich nur auf Höhe
zu 2. das muss ich den GU fragen
 
11ant

11ant

Wieso legt man denn seine Stellplätze so, daß die Restbreite nur für eine so schmale Doppelhaushälfte reicht, und baut diese dann auch noch mit einem Zeltdach ???
Für mich sieht das übrigens eher nach einem BT-Projekt aus (Brunnerstraße).
 
S

stepfel

Wieso legt man denn seine Stellplätze so, daß die Restbreite nur für eine so schmale Doppelhaushälfte reicht, und baut diese dann auch noch mit einem Zeltdach ???
Für mich sieht das übrigens eher nach einem BT-Projekt aus (Brunnerstraße).
Sorry, BT ist richtig. Und ja, genau das Projekt ist es. In Realität werden die meisten, wie ich, wohl nur einen Stellplatz bauen. Wo würdest Du denn die Stellplätze hinlegen. Sie müssen auf Linie der Häuser liegen.
Was hast Du gegen ein Zeltdach? Ausbauen darf man das Dach eh nicht. Und so habe ich ggf. ein Süd-Dach für eien eventuelle Photovoltaik-Anlage (wenn mir die Bäume nicht zu hoch werden) Ich finde den Abstand zum Nachbarn schon gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Wenn es ein BT und dieses Projekt ist, wird am Grundrahmen wohl wenig zu rütteln sein. Ich finde die Stellplätze nicht grundsätzlich falsch liegend, hätte nur (unter anderen Umständen) lieber mehr Grundstücksbreite für das Haus disponiert. Ein Zeltdach wäre für eine Doppelhaushälfte für sich betrachtet auch nicht gerade mein Königsweg - allerdings hier der Wirkung des Ensembles durchaus zuträglich. Ich begrüße Doppelhäuser, die sich äußerlich in ein Nachbarumfeld von Einzelhäusern einfügen. Bei besonders professionellen Entwicklern gilt dies sogar für eine Mischung aus Einfamilienhaus, DH, RH und Mehrfamilienhaus.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben