ᐅ Terrasse außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche - zulässig?
Erstellt am: 26.01.21 14:39
I
Isokrates26.01.21 18:09stepfel schrieb:
Die Grundfläche dieser baulichen Anlagen sind nur zur Hälfte auf die zulässigen Grundflächen sowie die zulässigen Überschreitungen für Nebenanlagen anzurechnen"Dann sehe ich eine Genehmigung als notwendig an.
Die Frage die sich mir noch stellt wäre, ob der BT die Terrasse gleich mit baut oder diese erst später selbst realisiert wird.
Insofern diese gleich vom BT gebaut wird, hat der Doppelhaushälfte-Partner ja auch eine solche Terrasse und damit sehe ich die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich jemand an dieser stören würde.
Für mich persönlich wäre das zwar unbefriedigend etwas nicht genehmigtes auf meinem Grundstück zu haben, aber wenn ich mich so in meinem Baugebiet umblicke bin ich mit dieser Sichtweise wohl eher die Ausnahme.
stepfel schrieb:
zu 1. Nein, zu Terrassen steht da nichtsDas ist in der Landesbauordnung geregelt, im Bebauungsplan dann nur, wenn es Ausnahmen gibt.I
Isokrates27.01.21 15:05stepfel schrieb:
Zeichnung, aus der ich den Ausschnitt gepostet habe ist Teil der BaugenehmigungDas klingt zwar gut nützt m. E. aber im Zweifelsfall nichts, wenn nicht auch ein Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan gestellt und genehmigt wurde (extra Formular zum Bauantrag).
Die Baugrenze wurde ja im Bebauungsplan festgesetzt und darf daher nur durch eine genehmigte Abweichung überschritten werden.
Ist natürlich in den meisten Fällen kein Problem, da sowas - im Normalfall - nur anlassbezogen kontrolliert wird.
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