ᐅ Stellplätze außerhalb des Baufensters
Erstellt am: 06.09.25 22:58
GregorBerger schrieb:
Leider hast du Frage von @11ant übersehen. Interessiert mich aber auch brennend: wie habt ihr das Problem gelöst, dass Grundstück B wegen der Grundflächenzahl gar nicht bebaubar ist?Wahrscheinlich, so vermute ich, liegt ein Kauf nach WEG vor.G
GregorBerger09.09.25 00:56Nein, keine WEG denn:
hausbauer 28 schrieb:Wenn es nämlich doch eine WEG wäre, dann wäre das Stellplatzproblem auch nicht so groß, denn die Satzung der Gemeinde schreibt die Wohneinheiten über 100 qm nur 1,5 Stellplätze vor und erlaubt Abzüge für Fahrradstellplätze und ÖPNV-Anbindung.
Ja wir sind B und die Grundstücke sind bereits geteilt
GregorBerger schrieb:
Nein, keine WEG denn:Es gibt auch Teilungen nach WEG.Ansonsten wäre das Grundstück B ja so ohne weiteres nicht möglich wegen der Stellplatzverordnung.
Aber ich bin es leid, dass hier die Fragen an den TE nach Salamitaktik selbst vom Forum beantworten werden müssen. Es wird zig mal nachgefragt, und nur scheibchenweise kommt hier mal ein kurzer Satz im Grundschulniveau.
Ich bin hier raus und löse das Auto-Abo - die Frage kann der TE sich selbst beantworten. Anscheinend ist die Frage hier auch nur aus lange Weile gestellt.
H
hausbauer 2809.09.25 08:21Das Grundstück ist ideell geteilt mit Wegerecht etc. Allerdings ist auch B bebaubar. Durch die Grundflächenzahl von 0,3 und einer Gesamtgrundstückfläche von 800 m2 haben wir eine Grundfläche, die bebaut werden darf von ca.240m2. Die 3 Häuser haben insgesamt eine Grundfläche von ca. 220 m2. Nur die Stellplätze sind eben nicht hier enthalten
G
GregorBerger09.09.25 10:15Wenn man WEG geteilt, warum dann 6 Stellplätze? Die Stellplatzsatzung fordert weniger. S.o..
Es gibt übrigens noch ganz viele unbeantwortete Fragen aus den vorigen Beiträgen. Bitte geh auf alle ein, sonst vergraulst du die Helfer hier.
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