ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
DASI90 schrieb:
Hat man denn überhaupt jetzt noch eine realistische Chance Angebote rechtzeitig zu bekommen? Und ich muss ja noch ein Hersteller für die Wärmepumpe angegeben. Darf der sich ändern?Realistisch: Kommt auf dein Heizi an
Darf sich ändern: Ja (lt. Aussagen hier im Thread)
F
Fleckenzwerg08.12.20 11:07So interpretiere ich es:
Für Sanierung gilt:
- Bis 31.12.2020 ist noch ein Antrag für alte BAFA-Förderung möglich
- Ab 01.01.2021 gibt es dann die BEG EM
- WENN BEG EM in Anspruch genommen wird, ist eine gleichzeitige Förderung der KfW Programme "Energieeffizient Sanieren" (151,152) nicht möglich.
Für Neubau gilt:
- Bis 31.12.2020 ist noch ein Antrag für alte BAFA-Förderung möglich (wie oben)
- Ab 01.07.2021 gibt es dann die BEG WG
- Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 gibt es weder alte BAFA noch BEG WG, man kann nix davon beantragen.
- WENN BEG WG in Anspruch genommen wird, ist eine gleichzeitige Förderung des KfW Programms "Energieeffizient Bauen" (153) nicht möglich.
Für beides gilt:
- Wenn noch 2020 ein Antrag für die (auslaufende) BAFA-Förderung gestellt wird, dann kann diese Förderung noch mit KfW Programmen (151,152,153) kombiniert werden, sofern der Antrag auf KfW-Fördermittel bis zum 30.06.2021 gestellt wird.
Für Sanierung gilt:
- Bis 31.12.2020 ist noch ein Antrag für alte BAFA-Förderung möglich
- Ab 01.01.2021 gibt es dann die BEG EM
- WENN BEG EM in Anspruch genommen wird, ist eine gleichzeitige Förderung der KfW Programme "Energieeffizient Sanieren" (151,152) nicht möglich.
Für Neubau gilt:
- Bis 31.12.2020 ist noch ein Antrag für alte BAFA-Förderung möglich (wie oben)
- Ab 01.07.2021 gibt es dann die BEG WG
- Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 gibt es weder alte BAFA noch BEG WG, man kann nix davon beantragen.
- WENN BEG WG in Anspruch genommen wird, ist eine gleichzeitige Förderung des KfW Programms "Energieeffizient Bauen" (153) nicht möglich.
Für beides gilt:
- Wenn noch 2020 ein Antrag für die (auslaufende) BAFA-Förderung gestellt wird, dann kann diese Förderung noch mit KfW Programmen (151,152,153) kombiniert werden, sofern der Antrag auf KfW-Fördermittel bis zum 30.06.2021 gestellt wird.
F
Fleckenzwerg08.12.20 11:11So wie ich es sehe, sollten zumindest die Angebote vorliegen und sind nur auf Verlangen vorzuweisen. Wie genau die da auf's Datum schauen, also ob das Angebot VOR dem Antrag erstellt wurde, weiß ich nicht. Wurde deshalb schon mal eine Antrag abgelehnt? Auf der sicheren Seite wärst du in jedem Fall, wenn das Angebot vor dem Antrag datiert ist.
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