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KeMi0705
Ja, die liebe Bürgschaft, war bei uns auch ein Thema.
Die Bürgschaft von Wand ist im Normalfall eine befristete (zumindest bei uns).
Kommt Wand ( oder auch jeder andere Bauunternehmer) in Verzug, also Fertigstellung nach dem befristeten Datum, dann wäre die Sicherheit weg! Die Kohle ist futsch und der Bauherr sitzt auf seinen Mängeln.
ABER dies ist keine Bürgschaft i.S. des BGB
Und genau das gibt Dir als Kunde das Recht von einer der letzten Raten weitere 5% des Rechnungsbetrages einzubehalten, trotz der Bürgschaft. Das weiß man nur leider als Laie nicht. Dann besteht nämlich auch von Wand Interesse daran Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen.
Die Bürgschaft von Wand ist im Normalfall eine befristete (zumindest bei uns).
Kommt Wand ( oder auch jeder andere Bauunternehmer) in Verzug, also Fertigstellung nach dem befristeten Datum, dann wäre die Sicherheit weg! Die Kohle ist futsch und der Bauherr sitzt auf seinen Mängeln.
ABER dies ist keine Bürgschaft i.S. des BGB
Und genau das gibt Dir als Kunde das Recht von einer der letzten Raten weitere 5% des Rechnungsbetrages einzubehalten, trotz der Bürgschaft. Das weiß man nur leider als Laie nicht. Dann besteht nämlich auch von Wand Interesse daran Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen.