ᐅ Erfahrung mit der Matthias Wand Massivhaus GmbH (Town & Country)?
Erstellt am: 09.03.11 22:10
Voki117.03.15 13:18
Das ist grundsätzlich ein sehr gute Entscheidung. Aber auch bei dem Vertrag mit dem Sachverständigen des Bauherren-Schutzbund kann man verhandeln. Ich würde mir ansehen, welche Einzelprüfungbsbausteine man gut zusammenlegen kann. Dann wäre m. E. für unauffällige Begehungen kein separates Protokoll nötig. der Sachverständige könnte z. B. zwei / drei Besichtigungen in einem Protokoll bündeln.
Auch am Stundensatz kann man gut schrauben. Selbst eine pauschale ist verhandelbar. Ich werde nach Fertigstellung Sachverständigenkosten von ca. 2.000 - 2.500 haben und dennoch gut beraten sein. Wie immer gilt auch hier, dass auch der Sachverständige etwas verdienen will (und muss), gleichwohl aber das erstbeste Angebot natürlich verhandelbar ist.
Auch am Stundensatz kann man gut schrauben. Selbst eine pauschale ist verhandelbar. Ich werde nach Fertigstellung Sachverständigenkosten von ca. 2.000 - 2.500 haben und dennoch gut beraten sein. Wie immer gilt auch hier, dass auch der Sachverständige etwas verdienen will (und muss), gleichwohl aber das erstbeste Angebot natürlich verhandelbar ist.
Fortuna8617.03.15 13:58
@Voki: Du kommst aus Nds.? Aus welcher Region denn?
Voki118.03.15 06:14
Aus dem schönen Ammerland. Wiesen, Weiden und kleine Wälder.
Fortuna8620.03.15 10:41
Kenne ich gut.
Meine Mutter kommt gebürtig aus Ostrhauderfehn.
Das ist bei Leer.
Ich selbst wohne 50 km unter Bremen
Meine Mutter kommt gebürtig aus Ostrhauderfehn.
Das ist bei Leer.
Ich selbst wohne 50 km unter Bremen
tweety2927.04.15 06:49
Hallo zusammen, wir überlegen auch gerade den Vertrag bei Wand zu unterzeichnen. Hat denn jemand Erfahrung mit dem Grundstücksuche, die Wand anbietet? Uns wurde erzählt, dass wenn das geplante Haus nachträglich noch dem Grundstück angepasst werden muss, kann das ohne Probleme passieren. Im Vertrag finde ich aber keinen Passus, der das absichert...über Kommentare freue ich mich
Bauexperte27.04.15 09:02
tweety29 schrieb:
Uns wurde erzählt, dass wenn das geplante Haus nachträglich noch dem Grundstück angepasst werden muss, kann das ohne Probleme passieren. Im Vertrag finde ich aber keinen Passus, der das absichert...über Kommentare freue ich michErzählen läßt sich viel, nachlesbar ist immer besser!Wenn es in den Vertragsunterlagen keinen entsprechenden Passus zum Thema gibt, muß ein erläuternder Kommentar im Rücktrittsrecht festgehalten werden. Dabei solltest Du bedenken, daß nicht jede Architektur (welche Du Dir vor Grundstückskauf ausgesucht hast) auf jedes Grundstück angepasst werden kann. Es kann bspw. an so banalen Dingen wir einem Baufenster, aber auch an den textl. Festsetzungen zum Grundstück scheitern.
Von daher Vorsicht bei Werkverträgen ohne Grundstück; besser noch, überhaupt nicht unterzeichnen!
Grüße, Bauexperte
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