W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Erfahrung mit der Matthias Wand Massivhaus GmbH (Town & Country)?


Erstellt am: 09.03.11 22:10

kathij29.01.16 10:29
Hallo,
ich habe jetzt fleißig mitgelesen. Wir sind auch kurz davor, unser Bauvorhaben zu realisieren. Unser Traumgrundstück haben wir schon. Jetzt fehlt nur noch das Bauunternehmen. Kann mir jemand aktuelle Infos geben zu Wand Massivhaus? Die sind nämlich theoretisch bei uns mit in der engeren Auswahl. Vielen Dank schon schon mal.

Viel Glück Kathi
El K.02.02.16 19:06
Servus zusammen!

Ist es bei der Firma Wand Massivhaus üblich, dass als Vorvertrag ein absolut allgemeingültiger "Muster"-Bauwerkvertrag unterschrieben werden muss? Angeblich soll der nur zur Reservierung des -ebenfalls von der Firma verkauften- Grundstückes dienen. Allerdings ist als Vertragsgegenstand wiederum allein das zu bauende Haus benannt, von dem Grundstück ist noch keine Rede. Außerdem beinhaltet er ziemlich "asymmetrisch" anmutende Klauseln, wie

"der Kaufpreis gilt unter folgenden Voraussetzungen:
(Bodengegebenheiten, 220V Stromanschluss, etc.)
ggf. anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers."

Darüber hinaus werden als Eigenleistungen neben vielen nachvollziehbaren Posten wie Bodenbeläge außerhalb der Sanitärbereiche oder Malerarbeiten auch grundstücksbezogene Posten aufgeführt, z.B. Herstellung der Hausanschlüsse (Wasser/Abwasser/Telekommunikation) - dabei ist laut deren Aussage das Grundstück zum Zeitpunkt des Baus ja noch in deren Eigentum.

Angeblich kommt man um diesen Vorvertrag nicht rum, wenn man das Grundstück mit Haus von denen abkaufen will - auch das scheint nicht gerade üblich zu sein.

Hat da jemand Erfahrungen mit, musstet ihr auch solche Vorverträge unterzeichnen?!

Danke vorab für eure Antworten Schöne Grüße, El K
Doc.Schnaggls03.02.16 16:34
Hallo,

das klingt in meinen Augen etwas merkwürdig...

Gut, die Kosten für die Hausanschlüsse sind schon üblicherweise vom Bauherren zu tragen, aber der Vorvertrag klingt schon eher "außergewöhnlich"...

Ich kann Dir daher nur raten, das komplette Vertragswerk von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. das Anwaltshonorar ist im Zweifel sehr gut angelegtes Geld.

Dir ist bewusst, dass bei dieser Konstellation (Grundstück und Haus von einem Anbieter) auch die Grunderwerbsteuer (mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit) für den Gesamtpreis von Grundstück und Haus anfällt?

Grüße,

Dirk
Bauexperte03.02.16 16:47
Hallo,
El K. schrieb:

Ist es bei der Firma Wand Massivhaus üblich, dass als Vorvertrag ein absolut allgemeingültiger "Muster"-Bauwerkvertrag unterschrieben werden muss? Angeblich soll der nur zur Reservierung des -ebenfalls von der Firma verkauften- Grundstückes dienen.
Solches Vorgehen gibt es; nicht nur beim o.g. Anbieter.
El K. schrieb:

Außerdem beinhaltet er ziemlich "asymmetrisch" anmutende Klauseln, wie
"der Kaufpreis gilt unter folgenden Voraussetzungen:
(Bodengegebenheiten, 220V Stromanschluss, etc.)
ggf. anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers."
Diese Klauseln sind nicht "asymmetrisch", sie sind schlicht dem Umstand geschuldet, daß ein Grundstück und somit dessen Beschaffenheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Selbst, wenn ein Grundstück vorhanden ist, weiß Niemand über die Bodenverhältnisse Bescheid; dazu muß erst ein Bodengutachten beauftragt werden. O.g. Kosten zählen zu den Baunebenkosten (Baunebenkosten) und fallen bei jedem BV - mal mehr, mal weniger - an.
El K. schrieb:

... auch grundstücksbezogene Posten aufgeführt, z.B. Herstellung der Hausanschlüsse (Wasser/Abwasser/Telekommunikation) - dabei ist laut deren Aussage das Grundstück zum Zeitpunkt des Baus ja noch in deren Eigentum.
Ich glaube zwar nicht, daß sich das Grundstück tatsächlich im Eigentum des Anbieters befindet. Aber, selbst wenn, sind obige Positionen wiederum Teil der Baunebenkosten. Der Anbieter tritt ja nicht als Bauträger (BT) auf, sondern als GU oder GÜ (Generalunternehmer/-übernehmer) auf.
El K. schrieb:

Hat da jemand Erfahrungen mit, musstet ihr auch solche Vorverträge unterzeichnen?!
Jede Menge, nur nutzen sie Dir nichts, da jedes BV singulär zu betrachten ist. Folge deshalb dem Rat des Doc und suche Dir kompetente Hilfe, _bevor_ Du einen Vertrag unterzeichnest.

Grüße, Bauexperte
El K.03.02.16 16:59
Jo, die fachanwaltliche sowie baugutachterliche Prüfung ist bereits veranlasst. Dachte nur, eventuell hat einer der Wand Massivhaus Kunden, der bereits gebaut hat, einen Tipp zu diesem als "Vorvertrag" bezeichneten Bauwerkvertrag...

Die anfallende Grunderwerbsteuer ist uns bewusst, leider kommt man als Privater hier nicht so leicht an Baugrundstücke, da haben die Bauunternehmer scheinbar besseren Zugang :-/ Man ist also im Zweifelsfall wohl an eine solche Firma gebunden, die einem das Grundstück gleich mit verkauft.
El K.03.02.16 17:12
El K. schrieb:
Jo, die fachanwaltliche sowie baugutachterliche Prüfung ist bereits veranlasst. Dachte nur, eventuell hat einer der Wand Massivhaus Kunden, der bereits gebaut hat, einen Tipp zu diesem als "Vorvertrag" bezeichneten Bauwerkvertrag...

... insbesondere welche Änderungen ihr da habt vornehmen lassen (ich vermute sehr stark, dass diese Firma tatsächlich immer die gleichen Musterverträge nutzt).
grundstückvertragunterzeichnenbaufenster