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ᐅ Bebauungsplan eingeschossiger Anbau - Erker möglich?


Erstellt am: 19.09.20 19:46

S
St33lfight3r
19.09.20 19:46
Hallo an alle!

Laut Bebauungsplan bei uns dürfen Anbauten eingeschossig mit maximal 1/3 der Fläche des Hauptbaus ausgeführt werden.
Wir würden allerdings gerne eine zweigeschossigen Erker bauen für die Podesttreppe.

Gibt es eine bestimme Tiefe, ab wann ein Erker als Anbau zählt? Ziegelbreit (oder zwei Ziegel) ausgestellt würde uns reichen, hat neben grundrisstechnischen Gründen auch optische Gründe.
Wir würden den Erker auch gerne außen farblich abheben.

Viele Grüße und Danke für die Antwort!

Chris
1
11ant
19.09.20 20:43
St33lfight3r schrieb:

Laut Bebauungsplan bei uns dürfen Anbauten eingeschossig mit maximal 1/3 der Fläche des Hauptbaus ausgeführt werden.
Wir würden allerdings gerne eine zweigeschossigen Erker bauen für die Podesttreppe.
Ein "Anbau" meint eigentlich eine Erweiterung eines Bestandsgebäudes, das sehe ich im weiteren Text
St33lfight3r schrieb:

Gibt es eine bestimme Tiefe, ab wann ein Erker als Anbau zählt?
aber nicht so recht, da klingt es mir eher nach einem Vorsprung.
Am besten nennst Du ´mal den Bebauungsplan (Vorsicht, ohne Link ! - also im Format "Hintertupfing, Wiesengrund II"), dann schauen wir uns das gerne ´mal an.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
19.09.20 22:56
Übermorgen ist Montag, da sollte Euer Bauamt telefonisch erreichbar sein. Überregionale Meinungen und Spekulationen sind hier überflüssig. Im Übrigen weiß ein Architekt, wie man mit den Geschossen tricksen kann. Der muss ja eh mit ins Boot/Haus geholt werden - ohne ihm gibt es keinen Anbau noch Erker noch Treppenhaus.
erkeranbau