ᐅ Auslegung Bebauungsplan - Geländehöhe
Erstellt am: 04.06.20 08:02
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem den Bebauungsplan für mein Elternhaus erhalten und habe einen Abschnitt den ich nicht eindeutig verstehe, daher hoffe ich in diesem Forum kann mich jemand unterstützen.
Der Abschnitt lautet:
Die Höhe der Gebäude darf von der festgelegten -natürlichen- , im Mittel gemessenen Geländeoberfläche bis zur höchsten Traufe betragen........
Wie genau darf dies Verstanden werden. Als natürliche Geländeoberfläche, habe ich gelesen, wird eine unverbaute und unveränderte (eben natürliche) Oberfläche bezeichnet (im Bild theoretisch die rote Linie). Diese ist jedoch nur teilweise nachvollziehbar, da das Gelände beim Bau abgegraben wurde (grüne Linie).

Ebenfalls gibt es einige Einträge die von der Mitte des Grundstücks, andere wiederum von der Mitte des Hauses aus die Mitte, von welcher aus gemessen wird, definieren.
Auch ist nirgendwo etwas festgelegt (siehe Plan)

Ich hoffe meine gegebenen Informationen genügen aus um mir eine Hilfestellung zu geben. Ich entschuldige mich schon einmal für meine miserablen Zeichenkünste und hoffe, dass das Bild meine Problematik trotzdem veranschaulicht.
Danke schon jetzt für eure Hilfe und Aufmerksamkeit.
Grüße
Simon


ich habe vor kurzem den Bebauungsplan für mein Elternhaus erhalten und habe einen Abschnitt den ich nicht eindeutig verstehe, daher hoffe ich in diesem Forum kann mich jemand unterstützen.
Der Abschnitt lautet:
Die Höhe der Gebäude darf von der festgelegten -natürlichen- , im Mittel gemessenen Geländeoberfläche bis zur höchsten Traufe betragen........
Wie genau darf dies Verstanden werden. Als natürliche Geländeoberfläche, habe ich gelesen, wird eine unverbaute und unveränderte (eben natürliche) Oberfläche bezeichnet (im Bild theoretisch die rote Linie). Diese ist jedoch nur teilweise nachvollziehbar, da das Gelände beim Bau abgegraben wurde (grüne Linie).
Ebenfalls gibt es einige Einträge die von der Mitte des Grundstücks, andere wiederum von der Mitte des Hauses aus die Mitte, von welcher aus gemessen wird, definieren.
Auch ist nirgendwo etwas festgelegt (siehe Plan)
Ich hoffe meine gegebenen Informationen genügen aus um mir eine Hilfestellung zu geben. Ich entschuldige mich schon einmal für meine miserablen Zeichenkünste und hoffe, dass das Bild meine Problematik trotzdem veranschaulicht.
Danke schon jetzt für eure Hilfe und Aufmerksamkeit.
Grüße
Simon
SimVo91 schrieb:
Diese ist jedoch nur teilweise nachvollziehbar, da das Gelände beim Bau abgegraben wurde (grüne Linie).Da der Bebauungsplan Höhenlinien enthält, ist das kein Problem. Die damaligen Höhen können an jeder beliebigen Stelle interpoliert werden.SimVo91 schrieb:
Ebenfalls gibt es einige EinträgeWas meinst Du mit "Einträge"? Wo gibt es die?SimVo91 schrieb:
Auch ist nirgendwo etwas festgelegt (siehe Plan)Mit briefmarkengroßen Planausschnitten ohne Textteil kann man wenig anfangen. Eventuell könnte auch die Begründung zum Bebauungsplan helfen. Bei älteren BPlänen wurde aber oft sehr unpräzise mit Bezugspunktdefinitionen umgegangen, was gelegentlich zur Unwirksamkeit der Festsetzung, eventuell sogar des gesamten Bebauungsplan geführt hat.
SimVo91 schrieb:
hoffe, dass das Bild meine Problematik trotzdem veranschaulicht Nein. Die Höhenfestsetzung nicht zu verstehen, ist ja kein Problem, insbesondere da das Haus schon steht. Möchtest Du was verändern? Gibt's Meinungsverschiedenheiten mit der Gemeinde oder der Genehmigungsbehörde?Escroda schrieb:
Du mit "Einträge"? Wo gibt es die?Damit meinte ich verschiedene Beiträge oder Erläuterungen in anderen Foren und Webseiten, welche ich gelesen habe.. und welche widersprüchliche aussagen geben...Escroda schrieb:
Mit briefmarkengroßen Planausschnitten ohne Textteil kann man wenig anfangen.Habe größere Anhänge hier angefügtEscroda schrieb:
Eventuell könnte auch die Begründung zum Bebauungsplan helfen.Habe den fraglichen Bereich angehängt, weis jedoch nicht genau ob dies die angefragte "Begründung" ist... (Text.png)Escroda schrieb:
Bei älteren BPlänen wurde aber oft sehr unpräzise mit Bezugspunktdefinitionen umgegangen, was gelegentlich zur Unwirksamkeit der Festsetzung, eventuell sogar des gesamten Bebauungsplan geführt hat.Der Plan ist von 1970... mit einigen Ergänzungen 1993, welche jedoch nur Gauben und Garagen als Inhalt haben. Da ich mich nicht mit dem Standard der Bezugspunktdefinition auskenne, weis ich leider nicht ob dies ausreichend ist was in Text.png angegeben ist.Escroda schrieb:
Möchtest Du was verändern? Gibt's Meinungsverschiedenheiten mit der Gemeinde oder der Genehmigungsbehörde?Ich möchte das Haus erweitern. Idealerweise würde ich versuchen eine Erweiterung auf 2 Vollgeschosse zu erhalten. Aktuell ist zwar nur 1 Vollgschoss erlaubt, einige Nachbarhäuser haben, zumindest meiner Auffassung nach, ebenfalls schon 2 Vollgeschosse durch Abgrabung des Berges.Grüße
Simon
SimVo91 schrieb:
Damit meinte ich verschiedene Beiträge oder Erläuterungen in anderen Foren und WebseitenDie verwirren mehr, als dass sie helfen, denn die Festlegungen der Höhenbezugspunkte sind sehr verschieden. SimVo91 schrieb:
und welche widersprüchliche aussagen geben...Da es keine allgemein verbindliche Definition für den Höhenbezug gibt, kann es nur dann Widersprüche geben, wenn die Aussagen sich auf genau das gleiche Gebiet beziehen. Sehr unwahrscheinlich im WWW.SimVo91 schrieb:
ob dies die angefragte "Begründung" istNein, das sind die textlichen Festsetzungen. Zu BPlänen muss es auch eine Begründung geben, die aber nicht Bestandteil der Satzung ist und deshalb von vielen Gemeinden nicht veröffentlicht wird. Auf Nachfrage muss aber Einsicht gewährt werden. SimVo91 schrieb:
weis ich leider nicht ob dies ausreichend ist was in Text.png angegeben ist.Ich auch nicht. IMHO reicht es nicht aus, weil genau Deine Fragen anhand der Formulierungen nicht eindeutig beantwortet werden können. Auch durch Auslegung kann keine Eindeutigkeit hergestellt werden, was Du ja auch schon anhand der unterschiedlichen Funde im WWW erkannt hast. Allerdings handelt es sich in Deinem Fall nicht um eine Festsetzung nach Bundesbaugesetz (heute Baugesetzbuch), die das Maß der baulichen Nutzung bestimmen soll, sondern um eine gestalterische Festsetzung nach Landesbauordnung. Mit dem historischen Landesrecht in BW bin ich nicht vertraut, so dass ich die Relevanz dieses Umstandes nicht bewerten kann. SimVo91 schrieb:
Idealerweise würde ich versuchen eine Erweiterung auf 2 Vollgeschosse zu erhalten.Damit dürfte es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handeln, die einen Bauvorlageberechtigten erfordert. Den solltest Du sorgfältig auswählen, damit dieser mit dem nötigen Engagement sich dem historischen Planungs- und Bauordnungsrecht widmet und im Rahmen einer Bauvoranfrage der Genehmigungsbehörde die in Deinem Sinne richtige Entscheidung leicht macht.SimVo91 schrieb:
zumindest meiner Auffassung nachNichts schadet mehr, als mit scheinbaren Tatsachen zu argumentieren, die sich schnell als unzutreffend erweisen. Wenn Du Deine Abweichung mit Vorbildern aus der Nachbarschaft begründen willst, musst Du Dir absolut sicher sein und es müssen die gleichen Voraussetzungen wie bei Dir vorliegen. Hier empfehle ich dringend, die Erfahrung ortskundiger Fachleute zu nutzen.Ähnliche Themen