Betriebliche Mehrkosten geltend machen. Bis wann möglich?

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N

n.luba

Hallo,
bei unserem Hausneubau wurde das Flachdach so eingebaut, dass das Gefälle, entgegen der Baubeschreibung, zur Straßenseite zeigt.
Dadurch ist es uns nicht möglich, dass Regenwasser zu sammeln. Dies hat zur Folge, dass wir für die Außenanlage Leitungswasser zum Gießen verwenden müssen, außerdem müssen wir eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation an die Stadt entrichten.
Uns werden Mehrkosten von jährlich ca. 120,- EUR entstehen. Diese Mehrkosten möchten wir bei unserem Bauträger geltend machen.
Wie viele Jahre können wir hier ansetzen?

VG
n.luba
 
B

Bauexperte

bei unserem Hausneubau wurde das Flachdach so eingebaut, dass das Gefälle, entgegen der Baubeschreibung, zur Straßenseite zeigt.
Habt Ihr darüber nicht _vor_ Bauantrag gesprochen, normalerweise werden die Entwässerungspläne parallel erstellt?

Dadurch ist es uns nicht möglich, dass Regenwasser zu sammeln. Dies hat zur Folge, dass wir für die Außenanlage Leitungswasser zum Gießen verwenden müssen, außerdem müssen wir eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers in die Kanalisation an die Stadt entrichten. Uns werden Mehrkosten von jährlich ca. 120,- EUR entstehen. Diese Mehrkosten möchten wir bei unserem Bauträger geltend machen.
Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, was dagegen spricht, im vorderen Bereich (Straße?) eine Regentonne an das Fallrohr anzuschließen, dürft Ihr versickern oder müßt Ihr an den öffentlichen Kanal anschließen?

Freundliche Grüße
 
N

n.luba

Hallo,

wir haben keine Entwässerungsplane erhalten.
Da die Vorderseite direkt an der Straße (Fußweg) grenzt und es sich in unserem Fall um ein Reihenmittelhaus handelt, können wir hier keine Regentonne aufstellen und müssen an den öffentlichen Kanal anschließen.

Viele Grüsse
n.luba
 
B

Bauexperte

Hallo zurück,

wir haben keine Entwässerungsplane erhalten. Da die Vorderseite direkt an der Straße (Fußweg) grenzt und es sich in unserem Fall um ein Reihenmittelhaus handelt, können wir hier keine Regentonne aufstellen und müssen an den öffentlichen Kanal anschließen.
Der Entwässerungsantrag wird normalerweise parallel zu den Bauantragsunterlagen erstellt und der Bauherr bekommst jeweils 1 Exemplar für seine Unterlagen, wenn nicht Anderes vereinbart wurde; eingereicht wird er im Regelfall bei den zuständigen Stadtwerken/Entwässerungsbetrieben.

Es gilt also zu klären, wo und vor Allem auf wessen Versäumnis hin, das Flachdach entgegen der Vereinbarung zur Straße hin geneigt ist. Ich glaube kaum, dass Du dauerhaft einen Schadensersatzanspruch haben wirst, vielleicht ist eine Einigung im Rahmen eines zusätzlichen "Bonbons" oder einer Gutschrift möglich. Schau aber vorher genau nach, ob Du nicht doch im Bauantrag eine entsprechende Unterschrift geleistet hast und dem zufolge mit der Ausrichtung einverstanden warst.

Freundliche Grüße
 
F

fmjuchi

Hi,

ich würde mal prüfen ob in der Entwässerungssatzung die "Grüne Tonne" als Alternative der Oberflächenentwässerung vorgesehen ist.

Eine übliche Alternative wäre die Versickerung, diese würde aber einen Teil der sicherlich nicht großzügig bemessenen Grundstücksfläche beanspruchen.

lg fm
 
N

n.luba

Hallo zurück,


Der Entwässerungsantrag wird normalerweise parallel zu den Bauantragsunterlagen erstellt und der Bauherr bekommst jeweils 1 Exemplar für seine Unterlagen, wenn nicht Anderes vereinbart wurde; eingereicht wird er im Regelfall bei den zuständigen Stadtwerken/Entwässerungsbetrieben.

Es gilt also zu klären, wo und vor Allem auf wessen Versäumnis hin, das Flachdach entgegen der Vereinbarung zur Straße hin geneigt ist. Ich glaube kaum, dass Du dauerhaft einen Schadensersatzanspruch haben wirst, vielleicht ist eine Einigung im Rahmen eines zusätzlichen "Bonbons" oder einer Gutschrift möglich. Schau aber vorher genau nach, ob Du nicht doch im Bauantrag eine entsprechende Unterschrift geleistet hast und dem zufolge mit der Ausrichtung einverstanden warst.

Freundliche Grüße
Hallo,

wann sollte ich dies bei meinem Bauträger anbringen. Bereits jetzt, oder erst während der Bauabnahme?

Beste Grüsse
n.luba
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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