Dachaufbauten haben keine eigene Traufhöhe und sind üblich von Dachneigungsvorgaben ausgenommen - nur selten werden extra Vorgaben für Gauben-Dachneigungen und -firstrichtungen genannt.Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?
Allerdings mußt Du Dich schon entscheiden, ob Du nach "Dachaufbauten" fragst, oder nach "siehe beigefügtes Foto": eine Gaube wäre ein Dachaufbau; das auf dem Bild ist aber wohl eher ein Zwerchhaus: man sieht am unteren Bildrand eine einzelne Dachsteinreihe in der Flucht des Dachüberstandes, die Front des (dann eben nur vermeintlichen) Aufbaues führt aber die Außenwand des darunterliegenden Geschosses fort. Der Unterschied mag dem oberflächlichen Blick entgehen, hindert m.E. aber die rechtliche Einordnung als "Dachaufbau".Wie sieht es denn dann mit Dachaufbauten aus (siehe beigefügtes Foto)?
OK, Erker gibt es auch in DG. Ob es sich in #4 um einen Erker handelt, geht aus dem Bild nicht hervor. Ich vermute eher ein Zwerchhaus. Ist aber auch egal, denn selbst wenn es ein Erker sein sollte, ist er nicht mehr untergeordnet und damit tendiere ich zur Unzulässigkeit. Allerdings hebt der Bebauungsplan in §3 (6) bei Staffelgeschossen die Traufhöhe auf, so dass ein argumentstarker Architekt vielleicht auch mit einem Zwerchhaus bei der Genehmigungsbehörde durchdringt.Freilich gibt es Erker auch in DG
Nein, wenn es sich denn tatsächlich um einen Dachaufbau handelt und §2 (5) der örtlichen Bauvorschriften aus dem Bebauungsplan beachtet wird.Muss dort die Traufhöhe auch beachtet werden, da im Bebauungsplan Dachaufbauten auch nicht explizit ausgenommen werden?
Die Frage stelle ich mir halt auch, ob die Traufhöhe von untergeordneten Bauteilen halt tatsächlich im Bebauungsplan beschrieben sein muss oder, ob dies ggf. in einem anderen Gesetzt geregelt ist.Untergeordnete Bauteile... werden die immer im Bebauungsplan genannt?
Und Gauben... #6 ist eine Gaube, auch ein untergeordnetes Bauteil...
Frag doch mal Dein Bauamt!
Also unser primäres Ziel ist einen Erker im EG zu bauen und den dann hochzuziehen.Dachaufbauten haben keine eigene Traufhöhe und sind üblich von Dachneigungsvorgaben ausgenommen - nur selten werden extra Vorgaben für Gauben-Dachneigungen und -firstrichtungen genannt.
Allerdings mußt Du Dich schon entscheiden, ob Du nach "Dachaufbauten" fragst, oder nach "siehe beigefügtes Foto": e
... gibt es meines Wissens nicht. Natürlich kann auch eine Gaube eine Traufe im Sinne einer Regenrinne haben, aber die Traufhöhe im baurechtlichen Sinne meint die fiktive Kante "Schnittgerade von Außenwand und Dachhaut", bezogen auf den Hauskörper als solchen und nicht auf einzelne Aufbauten.die Traufhöhe von untergeordneten Bauteilen
Warum ist es das Deiner Ansicht nach auch dann nicht ?denn selbst wenn es ein Erker sein sollte, ist er nicht mehr untergeordnet
Weil das Bauteil auf dem Foto erheblich das Erscheinungsbild des Gebäudes prägt und auch die Wohnfläche deutlich vergrößert.Warum ist es das Deiner Ansicht nach auch dann nicht ?