Kauf eines Baugrundstücks geplant

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Y

ypg

Ich habe noch eine weitere Frage: Der Makler hatte bei der Besichtigung des Grundstücks gesagt, dass die Hausfronten in etwa in einer Linie stehen sollten (so sei die Forderung mit der Nachbarbebauung zu verstehen).
Man sollte Dir noch mit auf den Weg geben: der Job eines Maklers ist der Verkauf eines Grundstücks bzw Immobilie. Er ist kein Sachverständiger, noch Vertreter vom Bauamt. Er handelt nach Wissen (und Gewissen ;) ). Letzteres haben einige schwarze Schafe (der Branche) nicht.
Also, nehm die Hinweise des Maklers als Grund, beim Bauamt selbst nachzufragen oder selbst den Bebauungsplan zu studieren und auch zu verstehen. Gleiches gilt für die ganzen Bauordnungen Deines Landes bzw Landesbauordnung usw.
 
S

Schlenk-Bär

Es läuft fantastisch. Das Grundstück ist reserviert und zwar nicht für uns :-(. Wie auch immer, eventuell bekommen wir es ja doch noch.

Es gibt keinen Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich somit nach der Nachbarbebauung. Die umliegenden Häuser haben alle ein Satteldach. Wäre dann für uns ein Walmdach möglich, oder ist das schon zu viel Abweichung? Ich frage deshalb, weil ich Satteldächer nicht so wirklich gerne mag, würde es aber auch noch akzeptieren, wenn es nicht anders geht.
 
E

Escroda

So manche Genehmigungsbehörde argumentiert auch heute noch so. Sollte es keine Gestaltungssatzung geben, ist die Dachform aber frei, da nach §34 Baugesetzbuch keine städtebaulichen Festsetzungen abgeleitet werden können, die auch ein Bebauungsplan nach §9 Baugesetzbuch nicht festsetzen kann.
 
S

Schlenk-Bär

@Escroda : Super, ich danke Dir sehr für Deine Antwort. Der nächste Anruf beim Amt beinhaltet also die Nachfrage nach einer Gestaltungssatzung.

Wir spielen gerade mit dem Gedanken, ein Gebäude, was mit den Nachbargebäuden verbunden ist, stehen zu lassen. Bei einer schönen Stadtvilla mit Walmdach würde es sogar alles sehr gut auf das Grundstück passen. Das Bestandsgebäude könnte ich später in Eigenarbeit renovieren und als Werkstatt nutzen. Der Gedanke gefällt mir tatsächlich sehr gut. Die Frage ist nun, fallen für die Weiterführung des Bestandgebäudes Kosten an? Grundfläche ist etwa 40 qm, ein Geschoss plus Dachboden, Satteldach.
 
S

Schlenk-Bär

Der Gedanke gefällt mir tatsächlich sehr gut. Die Frage ist nun, fallen für die Weiterführung des Bestandgebäudes Kosten an?
Den Punkt möchte ich mal etwas präzisieren: Es sind natürlich nicht die Kosten für die Renovierung gemeint, sondern eher Versicherungen o.ä.... sind die erforderlich für ein so kleines Gebäude?
 
S

Schlenk-Bär

Weitere Neuigkeiten zu dem Grundstück. Es scheint derzeit verpachtet zu sein. Bleibt der Pachtvertrag bei Änderung des Eigentümers bestehen? Falls dies der Fall ist, kennt jemand die Kündigungsfrist? Vielen Dank für Eure Hilfe.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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