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ᐅ Kauf eines Baugrundstücks geplant


Erstellt am: 16.01.19 20:40

U
User0815
21.01.19 20:37
Pachtvertrag bleibt bestehen, §§ 593b, 566 Baugesetzbuch, Kündigungsfrist wie im Pachtvertrag vereinbart, ggf. §594a Baugesetzbuch
Y
ypg
21.01.19 21:02
Es ist doch eh weg, das Grundstück. Oder?
S
Schlenk-Bär
21.01.19 21:08
Tja, wir sind wohl auf einen der einfachsten Tricks reingefallen. Der Makler sagte, dass das Grundstück bereits reserviert sei. Also haben wir einfach etwas mehr geboten, gestern Abend per E-Mail. Eben mit dem Makler telefoniert und siehe da, von der Reservierung war keine Rede mehr. Schnell verdientes Geld. Ich weiß jedoch nicht, wie man feststellen kann, ob die Mitbewerber real sind oder nicht. Unfaires Spiel, der Makler hat uns in der Hand.

Jetzt klären wir das mit dem Pachtvertrag...
Y
ypg
21.01.19 21:12
Wieso hat er Euch in der Hand? Er kann Euch zu nichts zwingen.
Wäre ja noch schöner. Der Notar regelt den Vertrag, der Makler ist in diesem Fall jemand, dem man keinen Euro schenken sollte.
Auch diese Pacht-Geschichte...
Wisst ihr denn, wer das Grundstück, welches ja verpachtet ist, verkaufen möchte?
Ihr habt doch dem Makler nichts gegeben, oder????? :o
S
Schlenk-Bär
21.01.19 21:17
ypg schrieb:
Wieso hat er Euch in der Hand? Er kann Euch zu nichts zwingen.
Weil wir das Grundstück haben wollen. Er kann den nächsten Mitbewerber aus dem Hut zaubern und erneut argumentieren, dass dieser nun mehr geobten hat, als wir. Also müssen wir wiederum mehr bieten... u.s.w.

Ja, wir haben den Auszug aus dem Grundbuch vorliegen und kennen somit den Eigentümer namentlich. Warum frast Du? Sollten wir den Eigentümer direkt kontaktieren?
Y
ypg
21.01.19 22:11
Schlenk-Bär schrieb:
Warum frast Du? Sollten wir den Eigentümer direkt kontaktieren?

Bringt ja nichts. Der Makler ist im Boot und wird auch von Euch bezahlt.
Ich hätte jetzt an eine Räuberpistole gedacht: verpachtetes Grundstück...

Wie lange läuft denn die Pacht noch?
maklerpachtvertraggrundstückbaugesetzbuchmitbewerber