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nordanney
Allerdings muss der Bruder auch ausgezahlt werden. Und da ist es die Frage, wie die Familie sich versteht.Allerdings braucht es hier ja nur die Renovierung finanziert, dem Wohnrecht steht ja gesparter Kaufpreis gegenüber (der also auch nicht mit finanziert werden muß).
Das Haus wird im jetzigen Zustand bewertet (mit welchem Wert auch immer). Warum sollte der Bruder eine Wertverschlechterung durch das Wohnrecht hinnehmen (wenn er zickig ist)? Die Frage ist also, welchen Wert das Haus jetzt für die Auseinandersetzung der beiden Kinder hat und auf der anderen Seite, welchen Wert es für die Bank nach Übertragung und Eintragung des Wohnrechts hat.
Wenn man sich in der Familie gut versteht, ist das alles kein Problem.
Da können wir allerdings nur in die Glaskugel schauen, da wir keinerlei Werte haben.