Überschreibung eines unrenovierten Hauses - Erfahrungen, Tipps?

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M

Merymery

Sehr geehrtes Forum,

wir planen einen Umbau meines Elternhauses und sind nicht sicher, in welcher Reihenfolge man am besten vorgeht.
Der momentane Sachverhalt sieht wie folgt aus: meine Familie und ich (2 Erwachsene und 2 Kinder) leben mit meiner Mutter (63) auf zwei getrennten Etagen. Mein Bruder lebt mit seiner Familie in 20km Entfernung und wir haben ein gutes Verhältnis.
Da meine Mutter im Grundbuch steht und das Haus (130qm + 90qm Wohnfläche und einem Grundstück von 2300qm) gerne an uns mit lebenslangen Wohn- und Nießbrauchrecht für sich abgeben möchte, würden wir auch gerne meinen Bruder dementsprechend ausbezahlen.
Leider wissen wir aktuell nicht, was das Haus und Grundstück wert sind, also welchen Verkehrswert beides besitzt, anhand dem wir dann eine Ausbezahlung berechnen könnten. Außerdem wohnt ja meine Mutter noch hoffentlich viele Jahre mit in dem Haus, so dass man diese „Unkosten“ auch mit berücksichtigen sollte.
Wir würden gerne auch den momentanen Wert des Hauses als Grundlage nehmen, weil mit dem bevorstehenden Umbau der Wert des Hauses sicherlich gesteigert wird.

In welcher Reihenfolge gehen wir also am geschicktesten vor?
Wir müssen, soweit wir wissen:
- zum Notar wegen Überschreibung und "Bruder ausbezahlen"
- zur Sparkasse o.ä.wegen einem Kredit
- zu einem Bausachverständigen das Haus schätzen lassen, um zu wissen wie viel wir ausbezahlen müssen
- zur Baubetreuungsgesellschaft um uns Angebote einzuholen und die Kreditsumme zu wissen

Wir möchten uns natürlich doppelte und dreifache Wege so gut es geht ersparen. Zudem wird es ja sicherlich auch in die Kosten gehen, je öfter wir zum Notar gehen, etc.

Fragt man also erst bei einem Bauunternehmen nach, welches mit dem Umbau beauftragt werden soll und auch den Wert des aktuellen Hauses beziffern könnte? Oder muss es ein Sachverständiger extra machen?
Mit diesem Wert einigen wir uns mit meinem Bruder auf einen Betrag und gehen dann zusammen zum Notar um dort alles beglaubigen zu lassen, Grundbucheintrag zu ändern etc.
Gehen dann zur "Sparkasse", um den Kredit fix zu machen?

Haben wir irgendwo Denkfehler oder etwas nicht bedacht?
Habt ihr noch Tipps für uns?

Für Hilfe sind wir sehr Dankbar.

Gruß Merymery
 
N

nordanney

Wie gut versteht Ihr Euch in der Familie? Wenn sehr gut und es nicht auf ein paar Euro mehr oder weniger ankommt, dann schätzt einen Wert für Euch selber. Bums und aus.

Wollt Ihr es präzise haben und auch das Wohnrecht richtig bewerten (je nach Alter Deiner Mutter kann es gut sein, dass ihre Wohnung gar keinen Wert mehr hat), dann ab zum Gutachter.

Notarkosten für die Übertragung halten sich im Rahmen. Tipp: Mutter an Dich kostet keine Grunderwerbsteuer. An Deinen Mann schon. Also vielleicht erst die ganze Bude an Dich übertragen und anschließend eine Hälfte an Deinen Mann (dann auch keine Grunderwerbsteuer).

Parallel um den Umbau und einen möglichen Finanzierungsrahmen kümmern.

Wenn beides erledigt ist (Ihr habt ja keinen Zeitdruck), die Termine mit Notar und Bank vereinbaren.
 
11ant

11ant

Soweit da Steuern anfallen, würde ich die Wertsteigerung (durch Renovierung / Umbau) erst nach dem Eigentumsübergang vornehmen. Ungeachtet des Gewichts steuerlicher Aspekte würde ich mal mit dem Steuerberater sprechen, der kann dann zu den richtigen Kumpels lotsen. Die Gesamtgemengelage ist für Steuerberater, Notar & Co kein untypischer Fall.
 
H

haydee

Notare beraten auch hinsichtlich Übertragung, Wohnrecht und Ausgleich. Es kostet keine zusätzliche Beratungsgebühr. Man muß "nur" einen guten Notar finden.
 
N

nordanney

Ach ja, ein Hinweis noch.
Wohnrechte mögen Banken gar nicht gerne haben - belasten den Beleihungswert des Objektes massiv.
 
11ant

11ant

Man muß "nur" einen guten Notar finden.
Nach meiner Erfahrung kennen sich Steuerberater und Notare recht gut untereinander, und zwar im Sinne von "der Apfel fällt nicht weit vom Stamm" auch so, daß ein dösköppiger Steuerberater keine plietschen Notare kennt ;-)

Wohnrechte mögen Banken gar nicht gerne haben - belasten den Beleihungswert des Objektes massiv.
Allerdings braucht es hier ja nur die Renovierung finanziert, dem Wohnrecht steht ja gesparter Kaufpreis gegenüber (der also auch nicht mit finanziert werden muß).
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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