ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
Egberto schrieb:
Stichtag ist der 1.1.2018, für wilde Ehen gibt es nichts, Flexibilität hat eben ihren Preis, wie das Mieten Das würde ich so nicht unterschreiben. Ne gemeinsame Meldebescheinigung mit gemeinsamer Steuererklärung könnte den Familiennbegriff auch genüge tun.Aber Paare die ohne Kind nach dem 01.01.18 gebaut haben, fallen hinten rüber. Da wird es nichts anteilig geben.
Davon habe ich auch noch nirgends gelesen. Es war immer nur der Bezug zum Kindergeld und dem Wohnsitz des Kindes im Haus dargestellt.
Allerdings habe ich nun erstmals von einer Begrenzung auf maximal 3 anrechenbare Kinder gelesen.
btw:
Allerdings habe ich nun erstmals von einer Begrenzung auf maximal 3 anrechenbare Kinder gelesen.
btw:
Zaba12 schrieb:wie macht man unehelich eine gemeinsame Steuererklärung?
Ne gemeinsame Meldebescheinigung mit gemeinsamer Steuererklärung könnte den Familiennbegriff auch genüge tun.