ᐅ Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten
Erstellt am: 06.02.18 10:41
blaupuma schrieb:
O.k dann sollte ich mit dem
Bauantrag oder mit der Unterschrift beim Bauunternehmer ( oder beides !? ) warten bis das Kind geboren ist richtig ?
Kind kommt am 1.8 wir wollten eigentlich früher starten mit dem BauIch kann dir nur meine Meinung wiedergeben, weil diese Details noch nicht geregelt sind. Das es eine Bindung an Kinder gibt sollte klar sein. Zur Sicherheit würde ich persönlich auch warten.
Jedoch muss man diesen Gedanken auch weiterspinnen...
Beispiel: Ihr bekommst Baukindergeld weil die Baugenehmigung am 01.10.2018 erteilt wird und Ihr schon 1.Kind habt. Was passiert wenn ein zweites Kind 01.10.2019 kommt?
Ich bin der Meinung, dass auch für das 2. Kind Baukindergeld bezogen wird jedoch nicht die vollen 10 Jahre sondern nur 9 Jahre, weil das Baukindergeld ab Baugenehmigung 10 Jahre zu zahlen ist.
Das steht in dem kurzen Paper der CDU/CSU Fraktion und SPD. Ab dem Zeitpunkt wo das Bauamt von deinem Neubauvorhaben erfährt, spätestens aber ab dem Zeitpunkt wo du bauen kannst.
Arifas schrieb:
Wie versteht ihr das mit dem Bauantrag, wenn man im genehmigungsfreien Verfahren baut? Wann ist dann nach aktuellen Infos der Stichtag?
"wo ich bauen kann" wäre dann ab Bauanzeige?
Also wir haben die Unterlagen am 30.11.2017 vollständig eingereicht und hätten frühestens nach Ablauf der Frist von einem Monat (28.12.2017?) starten dürfen; vorausgesetzt, wir machen eine Woche vor Baustart eine Bauanzeige. Die Bauanzeige haben wir dann im März 2018 gemacht. Eine Woche später durften wir dann bauen.
Was gilt jetzt als Datum? Ich verstehe es leider nicht
Also wir haben die Unterlagen am 30.11.2017 vollständig eingereicht und hätten frühestens nach Ablauf der Frist von einem Monat (28.12.2017?) starten dürfen; vorausgesetzt, wir machen eine Woche vor Baustart eine Bauanzeige. Die Bauanzeige haben wir dann im März 2018 gemacht. Eine Woche später durften wir dann bauen.
Was gilt jetzt als Datum? Ich verstehe es leider nicht
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