Versickerung von Regenwasser, welche Methode?

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E

Evolith

Du enttäuschst mich damit nicht.. Das ist doch super.. Eure Gemeinde freut sich wahrscheinlich, dass die Kanäle mal ordentlich gespült werden, weil die Rohre so groß sind, das sonst kaum eine ordentliche Fließgeschwindigkeit zu Stande kommt...

Am Ende ist das Bockwurst... Jeder muss für sich ausrechnen und entscheiden ob er/sie einleiten möchte/darf oder lieber versickern..

Der nächste kommt und will aber seine Wäsche mit dem Regenwasser waschen oder Muttis Tulpen gießen...
Nene. Wir müssen versickern. Nix mit in die Kanäle abführen. Daher bin ich so erleichtert, dass nir Dächer zählen. Sonst hätten wir locker 400qm Fläche zu bedienen.
 
305er

305er

Hi, also ich hatte jetzt noch mal Kontakt mit der unteren Wasserbehörde und steh echt voll aufm Schlauch.


Und zwar wollen wir bei uns auf dem Grundstück keine Mulde mehr errichten für das Versickern des Regenwassers, sondern eine Rigole einbauen.
Die Mulde wurde ja ursprünglich beim Bauantrag eingereicht.

Jetzt hatte ich diesbezüglich schon Kontakt mit der unteren Wasserbehörde.
Diese schreibt:
Sehr geehrter Herr XXX,

in ihrem Antrag müssen Sie angeben wie Sie sämtliche versiegelten Flächen entwässern, dazu gehören auch Gehwege, Terrassen und Parkflächen.
Wenn Sie diese mit wasserdurchlässigen Material gestalten, heißt das leider nicht, dass sie nicht dennoch bei Starkregen Ereignissen einen Abfluss (abhängig vom gewählten Material) aufweisen.
Bitte beachten Sie, dass das NSW von Verkehrsflächen nicht ohne Vorreinigung gemäß DWA-M 153 in eine Rigole eingeleitet werden darf.
Wie empfehlen Ihnen daher, diese Flächen mit einem leichten Gefälle zu der nächst gelegenen Grünfläche zu versehen. Damit leiten Sie das Niederschlagswasser, welches nicht direkt durch die durchlässigen Beläge versickern kann, direkt in eine dafür vorgesehene Mulde und es verlässt ihr Grundstück nicht.

Garagen bzw. Carportdachflächen sollten Sie von vorne herein mitrechnen. Damit ersparen Sie sich einen zweiten Antrag und ihre Versickerungsanlage ist gleich ausreichend dimensioniert.


So, wir hatten ja bei dem Bauantrag angegeben, dass wir eine Mulde machen wollen.
Wenn ich es richtig gelesen habe, wurde für die Berechnung der Muldengröße, von einer zu versickerten Fläche von 160m² ausgegangen.
Diese 160m² sind meines Wissens nur das Dach.
Dies wurde ja auch so genehmigt.

Jetzt soll ich aber plötzlich noch Terrasse (wo keiner weiß, wie groß sie wird), Garage von evtl.30m² und noch Zufahrt/Zuwege, die auch noch keine dimensionierte Größe haben, mit einrechnen.
Habt Ihr da Erfahrung mit?
Also erst reicht für die Mulde, das Dach zu versickern und jetzt soll ich alles versickern was nur möglich ist?

Wenns regnet, dann regnet es, ist meine Einstellung ... früher wurde nie so ein großes Thema daraus gemacht, das Wasser verschwindet von selbst auf dem Grundstück und die öffentliche Straßen haben auch nicht alle hundert Meter eine Rigole eingebaut, es fließt einfach in die Kanalisation, genauso wie "unser" Regen da reinfließen würde.

Naja, ich hoffe ihr könnt mir da mit eurer Erfahrung etwas behilflich sein.
 
E

Evolith

Mal ne andere Frage: Kontrolliert eure Untere Wasserbehörde? Wir wurden explizit darauf hingewiesen, dass nicht kontrolliert wird, ob überhaupt eine Sickeranlage erstellt wurde. Sei ja schließlich in unserem Interesse.
Trotzdem werden wir das Wasser von der Einfahrt abfangen. Das von der Terrasse fließt einfach in den Garten.
Sprich erstelle einfach einen Plan mit einer gut dimensionierten Anlage mit Schlammfilter usw. Wie du sie dann wirklich baust, bleibt dir überlassen.
 
305er

305er

Hm...so haben wir es auch schon mit den Blümchen gemacht.
Aber die untere Wasserbehörde ist wieder ein anderer Verein.

Wie bekomme ich das raus, ob die das kontrollieren?
Kann ja schlecht fragen, "kontrolliert ihr das überhaupt?"

Ich weiß nur, dass unsere Hausbaufirma ja auch wissen wollte ob wir versickern müssen, darauf hin haben die von der Stadt etwas ausfüllen lassen.
Das angekreuzte steht ja hier schon auf Seite 1:
Das Niederschlagswasser soll/muss versickern, eine Berechnung der Versickerungsanlage nach ATV-DVWK A-138 ist erforderlich und muss nachgewiesen werden. Ein Versickerungsversuch oder gleichwertiger Laborversuch ist erforderlich.

Deswegen keine Ahnung, ob die das wirklich überprüfen.

Bei der ersten Mail mit der u.Wb. schrieb sie ja auch noch, Das ich folgenden Antrag ausfüllen muss und 3 fach abliefern muss. (Siehe Anhang)
versickerung-von-regenwasser-welche-methode-199995-1.jpg

versickerung-von-regenwasser-welche-methode-199995-2.jpg
 
305er

305er

Ja, so hatte ich es auch bisher immer verstanden. Aber mal anders gefragt wie wollen die das nachprüfen, die können ja wohl kaum die Erde wieder ausgraben und nachmessen wie viel ich wirklich verbaut habe.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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