ᐅ Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Haus?
Erstellt am: 15.01.14 18:56
Bauexperte09.05.16 15:29
Ja, das gilt selbstverständlich immer noch.
Aber bitte erkläre doch 'mal, weshalb Du einen BA _vor_ Kauf des Grundstückes initiieren möchtest? Was, wenn Du das Grundstück - vlt. wider Erwarten - nicht kaufen kannst?
Bauexperte
Aber bitte erkläre doch 'mal, weshalb Du einen BA _vor_ Kauf des Grundstückes initiieren möchtest? Was, wenn Du das Grundstück - vlt. wider Erwarten - nicht kaufen kannst?
Bauexperte
Nils M.09.05.16 15:49
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Die Reihenfolge, die ich mir vorstelle, sollte einfach Zeit sparen. Aber vielleicht greife ich den Dingen vor. Noch habe ich viel zu lesen hier bei euch
Die Reihenfolge, die ich mir vorstelle, sollte einfach Zeit sparen. Aber vielleicht greife ich den Dingen vor. Noch habe ich viel zu lesen hier bei euch
Bauexperte09.05.16 15:58
Gerne.
Einlesen ist eine gute Wahl! Wenn Dein "Zeit sparen" nämlich in die sprichwörtliche Hose geht, hast Du Vermesser und Architekturkosten am Bein, nur kein Grundstück
Bauexperte
Einlesen ist eine gute Wahl! Wenn Dein "Zeit sparen" nämlich in die sprichwörtliche Hose geht, hast Du Vermesser und Architekturkosten am Bein, nur kein Grundstück
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Nils M.09.05.16 16:17
Jetzt fällt's mir wieder ein, weshalb meine Reihenfolge mit dem BA noch vor dem Kauf. Das Grundstück erfordert ggf. besondere bauliche Vorkehrungen, weshalb ich mir anhand eines Bodengutachtens überhaupt ausschließen will, dass das Budget für mich ausser Reichweite rückt.
ypg09.05.16 16:34
Nils M. schrieb:
Jetzt fällt's mir wieder ein, weshalb meine Reihenfolge mit dem BA noch vor dem Kauf. Das Grundstück erfordert ggf. besondere bauliche Vorkehrungen, weshalb ich mir anhand eines Bodengutachtens überhaupt ausschließen will, dass das Budget für mich ausser Reichweite rückt....bodengrundgutachten kannst Du ja in Auftrag geben, aber doch bitte keine Architekturleistungen für einen Bauantrag oder eine Unterschrift beim GU... Das sind zwei Paar Schuh
oleda22209.05.16 16:34
Für ein Bodengutachten braucht man keinen Bauantrag.
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