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ᐅ Versickerung von Regenwasser, welche Methode?


Erstellt am: 20.03.2017 10:16

nms_hs 23.03.2017 13:36
Evolith schrieb:
: falls ich es überlesen habe sry. Wie viel Liter müsst ihr versickern lassen, bei wie viel Dachfläche? Bei uns scheint bei den 265qm laut Graf über 10kLiter aufzukommen (420l-Boxen 24 mal). Passt das? Mir erscheint das echt übel viel.

Ich kann auch nur empfehlen die Berechnungen zu prüfen und ggf. mit Graf noch mal zu telefonieren. Bei uns hat es damals die Auszubildende gerechnet - und leider einen Fehler drin gehabt

bierkuh83 23.03.2017 13:38
Mal zur Veranschaulichung, bei uns kommt direkt unter dem Mutterboden eine 6m starke Lehmschicht, höchster GW-Stand 1 5m unter Grundstücksoberkante. Versickerung unmöglich, daher Variante a). Hätte gern versickert, geht aber nich. Geld kostet das immer, entweder eine höhere Annuität oder eine jährliche Gebühr. Die Gebühr wird tendenziell höher, die Annuität ist irgendwann weg...
Die Einfahrt wird mit versickerungsfähigem Verbundpflaster mit Gefälle zum Haus ausgeführt. Am Haus per Auffang rinne zu einer Schotterrasenfläche geführt... Bezahlt daher nur die versiegelte Fläche von Dach und Carport...

RobsonMKK 23.03.2017 13:54
bierkuh83 schrieb:
Mal zur Veranschaulichung, bei uns kommt direkt unter dem Mutterboden eine 6m starke Lehmschicht, höchster GW-Stand 1 5m unter Grundstücksoberkante. Versickerung unmöglich, daher Variante a). Hätte gern versickert, geht aber nich.
Schöne Idee, wenn die Gemeinde mitmacht. Bei uns klare Ansage "Bodenaustausch bis Versickerungsfähig".
Kann man also pauschal nicht sagen.

bierkuh83 23.03.2017 14:18
Dann haben die wohl bei Netzplanung gepennt... Ist hoffentlich ein Einzelfall, da hätte ich über Vorfilter und Schwimmteich nachgedacht [emoji4]

RobsonMKK 23.03.2017 14:22
bierkuh83 schrieb:
Ist hoffentlich ein Einzelfall
Ich denke das wird in Zukunft eher die Regel werden, dass keine Regenwässer mehr eingeleitet werden dürfen.
Und das hat nichts mit gepennt zu tun.

Evolith 23.03.2017 14:32
bierkuh83 schrieb:
Leute, dass ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. Die Gemeinde interessiert prinzipiell nur was ihr von eurem Grundstück in das öffentliche Kanalnetz versickern lasst, bzw. lassen wollt.
Da gibt es erst mal 2 Möglichkeiten:
a) zulässig - gegen jährliche Gebühr je nach versiegelter Fläche welche ins Kanalnetz abgeleitet wird
b) untersagt

Wenn b) dann muss alles auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Auch Pflasterflächen u.ä.
Dann sollte man eine Gefälle weg von den öffentlichen Wegen haben oder per Auffang rinne zu einer Versickerung auf dem Grundstück leiten...

Zu der Berechnung... Ihr könnt ja der unteren Wasserbehörde mal eine Auslegung des Herstellers bezogen auf die versiegelte Fläche zukommen lassen. Sollte passen wenn alles gut beschrieben ist. Die kennen Boden und Grundwasserspiegel ziemlich gut. Was soll denn passieren? Ihr könnt ja wegen der Berechnung mal euren Baugrundgutachter/Geologen anfragen. Kostet bissel was..

Tja ich muss dich enttäuschen. Wir müssen gepflasterte Flächen (solange sie nicht mit Asphalt abgedichtet werden) nicht mit einberechnen. Solange klassisches Pflaster verlegt wird mit Gefälle zur Straße, wird davon ausgegangen, dass es passt. Lediglich die Dächer sind Betrachtungsgegenstand.
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