ᐅ Geländemodellierung abweichend vom Bauantrag - erlaubt? (NRW)
Erstellt am: 31.12.18 09:31
Mottenhausen04.01.19 10:21
Escroda schrieb:
Bedauerlicherweise übt er Kritik an der Diskussion an sich und zieht das Thema mit übertriebenen und IMHO unpassenden Vergleichen ins Lächerliche. Fakt bleibt, Du willst von der Baugenehmigung abweichen.Dann würde jede gärtnerische Gestaltung von der Genehmigung abweichen, weil irgendwo ein Kantenstein mal 30cm über dem ehemals angezeigten Niveau aus dem Bauantrag endet. Mit Verlaub, ich halte es für groben Unfug, jetzt einen hätte-wäre-wenn Fall zu konstruieren. Es geht um eine etwas steiler ausgeführte Böschung, die laut TE durchgängig min. 3m von der Grundstücksgrenze entfernt liegt. Dabei ist es unerheblich, ob Pflanzsteine oder Ähnliches zum Einsatz kommen, wäre mir neu, dass Pflanzsteine entlang einer Terrasse mittig auf dem Grundstück genehmigungspflichtig sind.
Mottenhausen04.01.19 10:45
Wissi04.01.19 10:51
Sehr gute Idee, danke dir! =)
Mit der auslaufenden Variante müssten wir dann aber auch bedenken, dass das Urgelände im "3 Meter von der Grenze" Bereich nicht angerührt wird, wenn ich das richtig verstanden habe.
Mit der auslaufenden Variante müssten wir dann aber auch bedenken, dass das Urgelände im "3 Meter von der Grenze" Bereich nicht angerührt wird, wenn ich das richtig verstanden habe.
Escroda04.01.19 11:59
Mottenhausen schrieb:
Mit VerlaubNein.Mottenhausen schrieb:
ich halte es für groben Unfug ...Ich halte es für groben Unfug, ein Hochbeet, einen Sandkasten oder einen 30cm-Kantstein mit einer 1,5m hohen Anschüttung zu vergleichen. Die neue Landesbauordnung macht es einfacher. Genehmigungsfrei nach
§62
9. Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m²
Anschüttung höher als 2m? Nein.
Anschüttung größer als 30m²? Geht aus dem Thread nicht hervor. Falls nein: genehmigungsfrei
Wissi schrieb:
Mit der auslaufenden Variante müssten wir dann aber auch bedenken, dass das Urgelände im "3 Meter von der Grenze" Bereich nicht angerührt wird, wenn ich das richtig verstanden habe.Bis zu 1m Höhe ist es unproblematisch: §6...
2. höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden.
Wissi04.01.19 12:28
Escroda schrieb:
Anschüttung größer als 30m²? Geht aus dem Thread nicht hervor. Falls nein: genehmigungsfreiIch rechne gerade etwas herum und wenn wir einfach noch einen Meter weiter von der Grenze zurückweichen, dann kommen wir auf 30-31 qm die angeschüttet werden. In der Länge noch ein klein bisschen verringert (vielleicht durch einen Bogen) und man hält die 30qm locker ein würde ich sagen. So hat man immer noch eine breite Terrasse und wenn Escroda schrieb:
Bis zu 1m Höhe ist es unproblematisch:gilt, können wir es auch ganz gut auslaufen lassen, ohne eine allzu Harte Kante entstehen zu lassen.
Domski04.01.19 12:37
Warum kommt denn ein Nachtrag gar nicht in Frage? Bevor du dich auf Dauer einschränkst...
Du musst ja keinen komplett neuen Bauantrag einreichen, ein Nachtrag zum bestehenden sollte doch möglich sein!?
Du musst ja keinen komplett neuen Bauantrag einreichen, ein Nachtrag zum bestehenden sollte doch möglich sein!?
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