Definition Außenhülle in Zusammenhang mit Förderung

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baseb86

Hallo,

da dies mein erster Beitrag ist, kurz zu mir: Ich und meine Familie wollen nächstes Jahr, nach längerem Auslandsaufenthalt in unsere Heimat zurückkehren. Dort gibt es relativ viel Leerstand und wir haben uns jetzt schon auf die Suche nach einem Haus gemacht. Was genau es im Endeffekt wird wissen wir auch noch nicht, das hängt ganz davon ab, was uns in die Hände fällt. Dabei kommen natürlich viele Fragen auf, also los gehts:

Es gibt bei uns ein Förderprogramm zur "Wiedernutzung leerstehender Gebäude als Wohnraum".
In dem heißt es:

"mindestens 50 Prozent der
Außenhülle, ohne erdberührte
Bauteile, des Gebäudes müssen erhalten
bleiben und es darf keine wesentliche
Änderung der Kubatur erfolgen"

Meine Fragen: Was genau bedeutet das? Was ist mit Außenhülle gemeint? Die ganze Wand? Nur die Fassade? Was sind erdberührte Teile?

Die Stelle, welche die Förderung koordiniert hab ich bereits dazu angeschrieben. Die sagten mir aber für genauerer Definitionen sollte ich mich an einen Bauplaner wenden. (den ich eh brauch wenn ich den Fördereintrag einreichen will)
Aber ich will es halt eher wissen.

Kennt sich jemand mit dieser Materie aus?

Vielen Dank schon im Voraus für euren fachmännischen Rat.
Grüße
 
Y

ypg

Damit wäre wohl die Fassade und Dach gemeint, die erhalten bleiben soll, ähnlich wie beim Denkmalschutz. Energetische Veränderungen sind ja auch von innen möglich, nämlich an der Außenwand (von innen)
Eventuell betrifft es auch die Optik der Fenster.
Erdberührte Teile wären nach meinem Verständnis die Bodenplatte oder Kellersockel.

Aber wissen tu ich es nicht, es ist nur eine Annahme


In aller Kürze Grüsse
 
11ant

11ant

"mindestens 50 Prozent der
Außenhülle, ohne erdberührte
Bauteile, des Gebäudes müssen erhalten
bleiben und es darf keine wesentliche
Änderung der Kubatur erfolgen"
Ein Wert von mindestens 50% zu erhaltender Substanz sagt, daß das Ergebnis noch überwiegend "alt" sein muß, damit man nicht Fördergelder schon dafür bekommt, daß man bloß eine Fassade erhält und sonst ein komplett neues Haus baut.

Die Bodenfläche und Kellerwände machen einen großen Teil aus, mit ihrer Einrechnung wäre die Schwelle zu leicht genommen - es soll ja auch stadt- bzw. landschaftsbildwirksam sichtbar etwas erhalten werden. Also bezieht sich die Prozentangabe zweckmäßig praktisch auf die oberirdischen Teile des Hauses.

Kubatur ist die äußere Gestalt im Sinne der Grundformen (Würfel, Quader, Pyramide, Kugel, Kegel, ...). Mansarddach in Flachdach zu ändern wäre eine sehr wesentliche Änderung, Dachgauben für Belüftungsluken in solche für Wohnraumfenster zu erweitern wäre eine unwesentliche, da die Grundgestalt des Daches erhalten bliebe. Abschleppungen für Anbauten auf der Hofseite werden meist lockerer gesehen, und an solchen Stellen kann man die änderbaren knapp 50% ja einsetzen.

Eine Aussage über die Anbringung von Dämmaterialien sehe ich aus der Formulierung nicht abzuleiten. Die Kubatur wird nicht dadurch verändert, eine Sandsteinwand künftig zu verputzen. Bei denkmalgeschützten Objekten (Achtung: das muß nicht das Einzelobjekt betreffen, es gibt auch sogenannten Ensembleschutz, bei Altstädten oder Gründerzeit-Werkssiedlungen gerne angewendet !) kann derlei natürlich zusätzlich zu diesen Förderbedingungen zu beachten sein, aber aus den Förderbedingungen selbst lese ich das nicht. Kubatur meint wie gesagt die Grundform, nicht die Feinziselierung der Fassadenoptik, der Fensterprofile etcetera.
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

P.S.: ein Streit- oder Ermessensfall kann aber sein, ob man eine beschädigte Dacheindeckung mit Schindeln oder mit Ziegeln "Mönch und Nonne" in "Frankfurter Pfanne" ändern darf. Substanzveränderung wäre das, Kubaturänderung nicht, und insofern wieder eher ein Denkmalschutz-Aspekt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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