Grundriss Einfamilienhaus, ~180m², Keller mit Satteldach

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M

Mike12345678901

Ich dachte, der Kniestock war verhältnismäßig niedrig im Bebauungsplan angesetzt. ?
Kniestock:
Talseits: Zulässig bis 0,50 m gemessen ab OK. Rohdecke bis OK. Pfette;
Bergseits: Zulässig bis 0,75 m, gemessen ab OK. Rohdecke bis OK. Pfette.

Lt. Planer klappt das via DG.
Ich frag mal sicherheitshalber noch mal nach.
 
kbt09

kbt09

Wenn das OG (also Eltern/Kind) ein Vollgeschoss ist und der Kniestock sich dann erst im DG auf reduziert, hast du im OG keine 2m-Linie ... oder, wie ist das zu verstehen?
Genauso wäre das, ja. Ich möchte aber wie gesagt ne Abschleppung zur Terrasse und da müssen wir mal schauen wie weit wir da runter können/dürfen - weil ne Abschleppung in 5 m Höhe macht ja keinen Sinn.
Was denn nun?
Ich denke:
Keller
EG
OG
DG ... mit dem Kniestock

Jetzt äußerst du dich wieder so, als wenn OG den Kniestock haben muss, dann stimmen doch auch die Ansichten wieder nicht.

Was ist denn das für ein Planer, der das nicht eindeutig erklären kann?

Und wie gesagt, eine Hanglösung sehe ich immer noch nicht.
 
Y

ypg

Höhen: von planoben links nach Planungen rechts sind da doch ü 350cm Unterschied: das ist ja im Plan gar nicht berücksichtigt.
Das EG würde doch im Erdboden versinken.
Wenn ihr vorn gerade die Garage Höhe EG habt, dann wäre die Terrasse hinten im OG. Oder vertue ich mich da?
Eure Nachplanung funktioniert so nicht - würde ich mal sagen.
Zum Grundriss habe ich schon was gesagt, die Küche ist was für Menschen, die nicht drin arbeiten müssen.
 
M

Mike12345678901

@kbt09 :
Also ich Bau zum ersten mal, ok?

Ich hab zu dem Thema gesagt:
Ich bin da kein Experte aber zwei Vollgeschosse dürfen gebaut werden. Frage ist ob wir auch müssen.
Wir möchten gerne eine ueberdachten Freisitz und da wäre es halt unguenstig wenn das Dach 5 m drüber schweben würde. Von daher wäre meine Vorgehensweise die, dass ich das Dach soweit runterziehe wie es Sinn macht und erlaubt ist. Der Punkt ist noch im argen, aber klaert sich dann hoffentlich heute.
So, das ist mal das erste......
Und zum zweiten war dann ja Bauexperte die nach dem "relativ niedrigen Kniestock" gefragt hat.
Meine Antwort war dass dies via DG gelöst wird. Nachbars haben das btw genauso gemacht mit gleichem Bauunternehmen.
Wo siehst Du da einen Widerspruch meinerseits?
 
kbt09

kbt09



Hier ist das OG weder ein Vollgeschoss noch treffen die Regeln 50/75 cm Knietock zu. Soweit man das erkennen kann.
Geschossigkeit: 2
Dachform: Satteldach - Sichdachtstuhl
Dachneigung: 15-30 Grad
Stilrichtung: Familienhaus, Landhaus
Ausrichtung: Nord-Süd (geplant)
Maximale Abtragung bei Grundstück: 0,75m
Maximale Auftragung bei Grundstück: 0,75m
Kniestock:
Talseits: Zulässig bis 0,50 m gemessen ab OK. Rohdecke bis OK. Pfette;
Bergseits: Zulässig bis 0,75 m, gemessen ab OK. Rohdecke bis OK. Pfette.
Im OG-Grundriss ist auch keine 2-m-Linie eingetragen, das müßte aber bei der jetzigen Dachform sein.

Und, wie ich schon schrieb. Das Haus zeigt keine Lösung für dein Hang-Grundstück. Ypg ist das ja auch aufgefallen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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