wann müssten wir vom Architekten das Kostendach erhalten?

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U

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wir haben in Dezember ein Grundstück gefunden. Darauf wollen wir bauen, Haus gefunden, Grundriss ausgedacht, Baufirmen dies zukommen lassen und nun flattern die Angebote rein. Damals auch einen Architekten kommen lassen, der sich Grundstück ansah. Er wollte gern mit uns bauen. Wir gaben ihm unsere Pläne und er zeichnete den Grundriss einmal von Hand, was uns aber nicht zusagte. Wir erklärten ihm , was wir wie warum so wollten und er malte sie am PC neu. Dann sollten wir bei ihm mal vorbei kommen. Einen Preis sagte er uns immer noch nicht. Ich drängte auch vorab schon mehrfach seine Angestellte, diesen Wissen zu wollen.

Er rief mich dann vor 2 Wochen an und wollt in die Ausschreibung gehen. Dauer 1-2 Monate. Mir zu lang! Ich sagte ihm, dass seien ja dann schon Kosten für ihn, ich wollt doch erst einmal den Umfang des Baues (Kosten) wissen.
Da sagte er mir, muss er doch erst herausfinden. Daraufhin sagte ich ihm, wenn ich mir das nicht Leisten kann, kann ich doch ihm keine Zusage geben, mit ihm bauen zu wollen. Er sagte, " Naja, ich gehe davon aus, mit ihnen zu bauen!" Dies verneinte ich ihm und sagte, ich brauche den Kostenrahmen, in dem es sich abspielt. Daraufhin sagte er, wenn zu hoch, muss halt gestrichen werden...tolle Wurst dacht ich...

nun hab ich , wie o.g . , schon einige - meiner Meinung nach, gute Angebote von Hausbaufirmen. Wenn ich dem Architekt nun absage bzw. nicht mehr nachhake, können dann kosten auf uns zukommen? wir haben nix bei ihm unterschrieben, nie über Geld gesprochen... was nun?
 
U

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Guest
Hallo,
du brauchst nichts zu bezahlen, wenn du keinen Auftrag schriftlich bestätigt hast. Unterschreibe nur einen Werkvertrag mit einem Festpreis. Dann ist alles wasserdicht.
Wichtig ist immer eine Fertigstellungsbürgschaft.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
 
U

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Guest
es ist ja keine Baufirma.. sondern ein eigenständiger Architekt...

er geht anscheinend davon aus, fest mit uns zu bauen...was wir ihm nie zugesagt haben...

wir wollten, wenn überhaupt, eine Kostenschätzung, was dass Haus bei ihm / mit ihm Kosten wird.... aber das scheint zu teuer zu werden... drum erledigt...

mal sehen, wie er morgen reagiert, wenn i es ihm sage, dass er zu teuer wird...
 
U

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hallöchen

also eine kostenschätzung zu machen (DIN 276) kann für einen architekten, auch auf basis von entwurfsplänen, kein hexenwerk sein.

das machen die in der regel auch ohne vertrag, denn es ist ja eine entscheidungsgrundlage ob die kohle ausreicht.
auch mündliche verträge mit architekten sind rechtsgültig. beweis liegt allerdings beim architekten.

den Keller würde ich wenn irgend geht weglassen, denn der kostet richtig.

variante: lass dir dein haus einmal mit und einmal ohne keller anbieten!!
hab das Bodengutachten gelesen; das sind alles sehr geldintensive Maßnahmen bei der unterkellerung. jedenfalls was der gutachter empfiehlt!!
wenn du die funktionsräume im keller "umverlegen" kannst, dann tue das besser (ins EG, OG)

grüsse
 
U

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Guest
hat gestern ein gutes Gespräch mit ihm...er ließ uns wissen, dass es eine reine Kostenschätzung seiner Seits war...gab uns alle Unterlagen, die er hatte und wünschte uns viel Glück, können ihn natürlich jederzeit mit der Bauantragsstellung/ Ausschreibung usw. beauftragen...
sind wir da schon mal frei raus :)

nun mal sehen, was noch kommt, wie wir es machen...

Keller aufgeben?

nun ja..bei Hanglage müssen wir ganz schön Unterfüllen...wenn wir ohne Keller bauen... mehr Schuppen bzw. Dach abschleppen, was wir erst vorhatten, ist nicht...weil Nachbar nicht mehr als 9 m Grenzbebauung zulässt.. da fallen schon 6,5 m Carport von ab..bleiben noch 2,5m .

klar brauchen wir zu 2 derzeit nicht so viel Raum...aber kinder sind geplant... wo soll i dann anbauen?!

dann lass i lieber Keller nur im Rohbau erstellen und mach das später selber..

EG fertig, drin wohnen...und dann der Rest wird Hobby
 
U

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Guest
hab neulich mit ihm gesprochen, er sah es als kostenlose Kostenschätzung an...fein, bin ich erst einmal beruhigt....

für alle, die es interessiert hat :)
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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