Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ wann müssten wir vom Architekten das Kostendach erhalten?


Erstellt am: 14.01.08 18:42

U
Unregistriert
14.01.08 18:42
wir haben in Dezember ein Grundstück gefunden. Darauf wollen wir bauen, Haus gefunden, Grundriss ausgedacht, Baufirmen dies zukommen lassen und nun flattern die Angebote rein. Damals auch einen Architekten kommen lassen, der sich Grundstück ansah. Er wollte gern mit uns bauen. Wir gaben ihm unsere Pläne und er zeichnete den Grundriss einmal von Hand, was uns aber nicht zusagte. Wir erklärten ihm , was wir wie warum so wollten und er malte sie am PC neu. Dann sollten wir bei ihm mal vorbei kommen. Einen Preis sagte er uns immer noch nicht. Ich drängte auch vorab schon mehrfach seine Angestellte, diesen Wissen zu wollen.

Er rief mich dann vor 2 Wochen an und wollt in die Ausschreibung gehen. Dauer 1-2 Monate. Mir zu lang! Ich sagte ihm, dass seien ja dann schon Kosten für ihn, ich wollt doch erst einmal den Umfang des Baues (Kosten) wissen.
Da sagte er mir, muss er doch erst herausfinden. Daraufhin sagte ich ihm, wenn ich mir das nicht Leisten kann, kann ich doch ihm keine Zusage geben, mit ihm bauen zu wollen. Er sagte, " Naja, ich gehe davon aus, mit ihnen zu bauen!" Dies verneinte ich ihm und sagte, ich brauche den Kostenrahmen, in dem es sich abspielt. Daraufhin sagte er, wenn zu hoch, muss halt gestrichen werden...tolle Wurst dacht ich...

nun hab ich , wie o.g . , schon einige - meiner Meinung nach, gute Angebote von Hausbaufirmen. Wenn ich dem Architekt nun absage bzw. nicht mehr nachhake, können dann kosten auf uns zukommen? wir haben nix bei ihm unterschrieben, nie über Geld gesprochen... was nun?
U
Unregistriert
14.01.08 18:42
Hallo,
du brauchst nichts zu bezahlen, wenn du keinen Auftrag schriftlich bestätigt hast. Unterschreibe nur einen Werkvertrag mit einem Festpreis. Dann ist alles wasserdicht.
Wichtig ist immer eine Fertigstellungsbürgschaft.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
U
Unregistriert
14.01.08 18:42
es ist ja keine Baufirma.. sondern ein eigenständiger Architekt...

er geht anscheinend davon aus, fest mit uns zu bauen...was wir ihm nie zugesagt haben...

wir wollten, wenn überhaupt, eine Kostenschätzung, was dass Haus bei ihm / mit ihm Kosten wird.... aber das scheint zu teuer zu werden... drum erledigt...

mal sehen, wie er morgen reagiert, wenn i es ihm sage, dass er zu teuer wird...
U
Unregistriert
14.01.08 18:43
hallöchen

also eine kostenschätzung zu machen (DIN 276) kann für einen architekten, auch auf basis von entwurfsplänen, kein hexenwerk sein.

das machen die in der regel auch ohne vertrag, denn es ist ja eine entscheidungsgrundlage ob die kohle ausreicht.
auch mündliche verträge mit architekten sind rechtsgültig. beweis liegt allerdings beim architekten.

den Keller würde ich wenn irgend geht weglassen, denn der kostet richtig.

variante: lass dir dein haus einmal mit und einmal ohne keller anbieten!!
hab das Bodengutachten gelesen; das sind alles sehr geldintensive Maßnahmen bei der unterkellerung. jedenfalls was der gutachter empfiehlt!!
wenn du die funktionsräume im keller "umverlegen" kannst, dann tue das besser (ins EG, OG)

grüsse
U
Unregistriert
14.01.08 18:43
hat gestern ein gutes Gespräch mit ihm...er ließ uns wissen, dass es eine reine Kostenschätzung seiner Seits war...gab uns alle Unterlagen, die er hatte und wünschte uns viel Glück, können ihn natürlich jederzeit mit der Bauantragstellung/ Ausschreibung usw. beauftragen...
sind wir da schon mal frei raus :-)

nun mal sehen, was noch kommt, wie wir es machen...

Keller aufgeben?

nun ja..bei Hanglage müssen wir ganz schön Unterfüllen...wenn wir ohne Keller bauen... mehr Schuppen bzw. Dach abschleppen, was wir erst vorhatten, ist nicht...weil Nachbar nicht mehr als 9 m Grenzbebauung zulässt.. da fallen schon 6,5 m Carport von ab..bleiben noch 2,5m .

klar brauchen wir zu 2 derzeit nicht so viel Raum...aber kinder sind geplant... wo soll i dann anbauen?!

dann lass i lieber Keller nur im Rohbau erstellen und mach das später selber..

EG fertig, drin wohnen...und dann der Rest wird Hobby
U
Unregistriert
14.01.08 18:43
hab neulich mit ihm gesprochen, er sah es als kostenlose Kostenschätzung an...fein, bin ich erst einmal beruhigt....

für alle, die es interessiert hat :-)
din 276architektenkellerkostenschätzunggrundstückgrundriss